Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitslosmeldung nach Altersteilzeit

von Fuchs26.02.2010 | 16:27
2366 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, seit wann (Monat/Jahr) ist es möglich sich nach Ablauf der Altersteilzeit arbeitslos zu melden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fuchs ,

es wird grundsätzlich bestätigt, das kein Versicherter gezwungen werden kann einen Altersrentenantrag zu stellen. Der Sinn von Altersteilzeit-

verträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist jedoch zielgerichtet auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Weitere arbeitsrechtliche Details können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.

Der zitierte Passus aus dem Altersteilzeitvertrag würde seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beanstandet werden.

5 Antworten

KSCam 26.02.2010 | 16:40
Wahrscheinlich seit es auslaufende ATZ Verträge gibt. Ich gebe ja zu, dass das ne ziemlich blöde Antwort ist, aber: Kein Mitarbeiter der DRV zwingt einen ATZler nach Auslaufen der ATZ in Rente zu gehen und kein Arbeitsamt kann diesem Menschen verbieten sich anschließend alo zu melden. Also ist es (und war es wohl schon immer) möglich. Ob es dann ALG gibt und wieviel, fragen Sie bitte beim Arbeitsamt.
KSCam 26.02.2010 | 17:16
Wenn der AN nicht will, wird ihn der AG wohl kaum zum "Antrag prügeln können"? Der AG stellt zum Ende des Arbeitsverhältnisses die Lohnzahlungen ein, ob der AN dann die Rente erhält oder ALG, oder von der Ersparnissen lebt, wird dem AG relativ egal sein. Das mit dem rechtzeitigen Antrag wird der AG aus seiner Fürsorgepflicht heraus rein informativ sagen, damit keiner kommen kann, er habe nicht gewusst, dass er die Rente beantragen muss.
Fuchsam 26.02.2010 | 16:46
Danke für die schnelle Antwort, aber ich glaube, dass diese Möglichkeit nicht immer vorhanden war. Nun meine Zusatzfrage: Kann der Arbeitgeber mich anhalten in die vorgezogene Altersrente zu gehen, wenn im Altersteilzeitvertrag folgender Passus steht: Der Mitarbeiter wird seinen Rentenantrag so rechtzeitig (mindestens drei Monate vor Beendigung der Altersteilzeit) stellen, dass der frühestmögliche Bezug der Altersrente gewährleistet ist.
Marcoam 26.02.2010 | 17:43
Geht es bei ihnen um den Abschlag, den sie zu erwarten haben. Wenn ja, das wußten sie vor der ATZ. Oft unterschreibt der Arbeitgeber nur den erstmöglichen Rentenbeginn. wenn die Leute nicht mehr gebraucht werden.Bei mir Gemeindearbeiter gibts nur diesen Vertrag,erstmöglichen Rentenantrag. Oft 10,8 % Abschlag, bei uns kann sich das niemand leisten. Schönen Sonntag
Falsches Forumam 26.02.2010 | 19:23
Lieber Fuchs, die Rentenversicherung wird sie nicht zwingen einen Antrag zu stellen.Was in Ihrem Arbeitsvertrag steht,ist ARBEITSRECHT und hat mit dem Forum der Rentenversicherung logischerweise überhaupt nichts zu tun. Dafür müssen sie sich natürlich an einen Spezialisten für Arbeitsrecht wenden,nicht an das Forum der Rentenversicherung.Hier sitzen,wie der Name schon sagt,natürlich keine Arbeitsrechtler.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026