Hallo Fuchs ,
es wird grundsätzlich bestätigt, das kein Versicherter gezwungen werden kann einen Altersrentenantrag zu stellen. Der Sinn von Altersteilzeit-
verträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist jedoch zielgerichtet auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Weitere arbeitsrechtliche Details können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.
Der zitierte Passus aus dem Altersteilzeitvertrag würde seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beanstandet werden.