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Experten-Antwort

Arbeitslosmeldung nach Studium, vor Referendariat?

von Simon25.02.2016 | 21:41
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Studium (Rechtswissenschaften) läuft zum 31.03.2016 aus; für den 01.06.2016 habe ich mich fürs Referendariat beworben und gehe auch davon aus, dass ich ab da einen Platz bekomme. Eine Rückmeldung hierzu bekomme ich aber erst Anfang April. Nun frage ich mich, ob ich mich für den April (da werde ich 25 Jahre) und Mai arbeitslos melden muss bzw. sollte. Geld bekomme ich für die Zeit sowieso keins, darum geht es mir also nicht. Aber welche Auswirkung hat eine Arbeitslosmeldung auf die Rente? Hat das Auswirkungen? Eigentlich wollte ich den April und Mai nämlich mit einer intensiven Vorbereitung auf das Referendariat nutzen und in der Zeit nicht arbeiten bzw. zu irgendwelchen Infoveranstaltungen müssen. Vielen Dank für die Antworten schon im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Simon

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simon,

Sie haben die Möglichkeit sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Diese Stelle wird diese Zeit als Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug an den zuständigen Rentenversicherungsträger melden, welche dann als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit in Ihrem Versicherungsverlauf erscheinen wird. Die beiden Monate werden auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet, ebenfalls kann sich die Berücksichtigung der Anrechnungszeit positiv auf die Rentenhöhe auswirken, da auch Anrechnungszeiten aus finanzieller Sicht bewertet werden.

Eine Berücksichtigung dieser „Lücke“ als Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen erfolgt allerdings nicht, da die Referendarzeit KEINE Berufsausbildung im eigentlichen Sinne darstellt (siehe RAA § 58 Abs. 1, Nr. 4b R19 Einzelfälle, Hochschulstudium, Jurastudium, Referendarzeit)

„…bei der Juristenausbildung ist das Ende der "Hochschulausbildung" grundsätzlich das erste Staatsexamen. Die nach Ablegung des ersten Staatsexamens abzuleistende Referendarzeit ist keine Anrechnungszeittatsache. Vgl. hierzu das Stichwort "Referendarzeiten"…. die Referendar- oder Vorbereitungszeiten für die zweite Staatsprüfung (z. B. bei Juristen, Lehrern) sind keine Hochschulausbildung…“

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simon,

Ihr Studium wird unabhängig von der Arbeitslosmeldung als Anrechnungszeit berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden u. a. Zeiten eines Schul, Fachschul- oder Hochschulbesuchs nicht angerechnet.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

W*lfgangam 25.02.2016 | 22:11
Hallo Simon, keine. Sieht schön aus, wenn durch diese Zeit keine Lücke im Rentenkonto ist, mehr nicht. Lesen Sie dazu auch einen artverwandten Beitrag/Frage/Antworten der letzten Std.: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
****am 26.02.2016 | 08:03
Wenn während des Referendariats (= Berufsausbildung) Pflichtbeiträge an die RV gezahlt werden, wird die Übergangszeit (bis max. 4 Monate) vom Studium bis zum Beginn des Rreferendariats als AZ /Studium anerkannt. Eine ALO-Meldung ist also nicht erforderlich.
Simonam 29.02.2016 | 11:32
Zunächst noch einmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe mal versucht mich mit diesen Infos schlau zu machen und komme also zu folgendem Ergebnis: 1. Ich melde mich arbeitslos. Dann werden diese 2 Monate später auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet und ggf. wird meine Rente (vermutlich wenn überhaupt minimal) höher ausfallen. 2. Ich melde mich nicht arbeitslos. Dann werden die zwei Monate auch nicht angerechnet und ggf. fällt meine Rente (minimal?) geringer aus. Wenn das so ist, würde ich mich nicht arbeitslos melden. Denn die zwei Monate, machen da denke ich wohl nicht viel aus. Es sei denn, es gibt noch andere Auswirkungen der Arbeitslosmeldung. Aber: Wenn ich das (im Eigenstudium) richtig verstanden habe, werden Schule und Studium (ab 17 Jahren) ja auf die Wartezeit angerechnet (bis zu 8 Jahre). Ich habe mal gehört, dass das Studium zwar angerechnet wird, aber nur, wenn ich mich in den zwei Monaten zwischen Studium und Referendariat arbeitslos melde? Stimmt das? Grüße, Simon
Simonam 02.03.2016 | 11:31
Hey, da bisher keine Antwort kam, frage ich nochmal; vielleicht ist es ja nur untergegangen. Wird das Studium auf die Wartezeit nur angerechnet, wenn ich mich für die zwei Monate arbeitslos melde? Und eine weitere Frage: Verstehe ich es richtig, dass das Studium auf die 45-jährige Wartezeit sowieso nicht angerechnet wird? Das heißt, es wird für mich sowieso unmöglich die 45 Jahre zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen, Simon
Simonam 04.03.2016 | 13:37
Vielen Dank für die Antworten. Das war wirklich eine gute Hilfe ;)
Deutsche Rentenversicherung
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