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Experten-Antwort

Arbeitslosmeldung Verlängerung 5-Jahreszeitraum?

von Wusch6509.02.2015 | 12:19
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, mein Bruder hat bis Ende 2009 gearbeitet, dann wurde er krank und arbeitslos. Er hat Sozialleistungen erhalten bis Juli 2012. Seitdem ist er arbeitssuchend gemeldet (durchgängig), aber ohne Leistungen. Er hat bereits 2010 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Wenn ein Gutachter (im gerichtlichen Verfahren) jetzt Erwerbsminderung feststellt (also z. B. erwerbsgemindert ab 1.2.15), hat er dann noch einen Rentenanspruch? Betrifft die notwendigen 3 JAhre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Schon mal herzlichen Dank vorab.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Voraussetzung für die Anerkennung einer Zeit der Arbeítslosmeldung als Anrechnungszeit ist u.a. die Meldung bei der deutschen Agentur für Arbeit.

Die Meldung als Arbeitsuchender i.S. des SGB III erfüllt für sich allein nicht den Tatbestand einer Anrechnungszeit i.S. des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI, weil es an der Prüfung der Verfügbarkeit fehlt.

Die Verfügbarkeit ist z.B. in den Fällen eingeschränkt, in denen ein Arbeitsplatz lediglich an einem Ort zu einer bestimmten Tageszeit gesucht wird. Diese Prüfung bzw. diese Feststellungen sind jedoch nicht Aufgabe der Rentenversicherungsträger, sondern der Arbeitslosenversicherung.

Liegt eine Anrechnungszeit i.S. des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI nicht vor, ist eine Verlängerung i.S. des § 43 Abs. 4 SGB VI nicht möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn der Versicherte der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, werden diese Anrechnungszeiten der Rentenversicherung übermittelt.

Dann geht aus dem Schreiben auch hervor, dass es sich um Zeiten der "Arbeitslosmeldung" handelt.

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2 Antworten

Kai-Uweam 09.02.2015 | 12:23
Sofern sich Ihr Bruder gesetzestreu arbeitslos gemeldet hat, wird der 5-Jahres-Zeitraum verlängert.
Wusch65am 09.02.2015 | 15:29
Lieber Experte, er steht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Ist das dann o.k.? Erkennt er das Vorliegen einer Anrechnungszeit aus den Schreiben des Arbeitsamtes? @Kai-Uwe: Danke!
Deutsche Rentenversicherung
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