Sehr geehrte Fachleute,
ich habe im Jahr 2003 im Rahmen einer "55 Regelung" (geb. März 1951)einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen.
Meine Arbeitslosigkeit begann 1/2006 und dauert an, seit 2/2008 ohne Leistungsbezug.
Nachdem innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente min.8 Pflichtbeitragsjahre vorhanden sein müssen fehlen mir dazu 13 Monate.
Um nicht durchgehend bei der AA arbeitslos gemeldet sein zu müssen, um mit 60 in Rente gehen zu können, ist mir folgender Vorschlag unterbreitet worden.
Die restl. 13 Monate solle ich einen Minijob mit Aufstockung ausüben. Dadurch könnte ich mich bei der AA sofort abmelden und müsste mich erst wieder spätestens 52 Wochen vor Rentenbeginn arbeitslos melden.
Da ich hierzu nichts schriftliches finde, bin verunsichert ob diese Variante so funktioniert und nicht irgendwelche Fallstricke beinhaltet.
MfG
Josef