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Arbeitslos,Vertrauensschutz,Minijob mit Aufstockung

von Josef13.06.2008 | 11:08
1275 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Fachleute, ich habe im Jahr 2003 im Rahmen einer "55 Regelung" (geb. März 1951)einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Meine Arbeitslosigkeit begann 1/2006 und dauert an, seit 2/2008 ohne Leistungsbezug. Nachdem innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente min.8 Pflichtbeitragsjahre vorhanden sein müssen fehlen mir dazu 13 Monate. Um nicht durchgehend bei der AA arbeitslos gemeldet sein zu müssen, um mit 60 in Rente gehen zu können, ist mir folgender Vorschlag unterbreitet worden. Die restl. 13 Monate solle ich einen Minijob mit Aufstockung ausüben. Dadurch könnte ich mich bei der AA sofort abmelden und müsste mich erst wieder spätestens 52 Wochen vor Rentenbeginn arbeitslos melden. Da ich hierzu nichts schriftliches finde, bin verunsichert ob diese Variante so funktioniert und nicht irgendwelche Fallstricke beinhaltet. MfG Josef

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Josef,

wenn Sie einen Minijob ausüben und auf die Versicherungsfreiheit verzichten, erwerben Sie damit vollwertige Pflichtbeitragszeiten, welche die "8 in 10"-Voraussetzung erfüllen können.

Bleiben Sie hingegen arbeitslos gemeldet, so erwerben Sie Anrechnungszeiten, welche den 10-Jahreszeitraum nach hinten verlängern und damit zur Erfüllung der Voraussetzung beitragen können.

Das Ergebnis ist aus meiner Sicht letztlich dasselbe. Wichtig ist aber, dass Sie nach Vollendung des Lebensalters von 58,5 Jahren mind. 364 Tage arbeitslos gemeldet sind.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Josef,

mir fällt da jetzt wirklich nichts ein, was dagegen sprechen würde (solange Sie sich rechtzeitig wieder alo melden...).

3 Antworten

Wolfgangam 13.06.2008 | 11:51
Hallo Josef, > Nachdem innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente min.8 Pflichtbeitragsjahre vorhanden sein müssen fehlen mir dazu 13 Monate. Auch im 'erweiterten' 10-Jahres-Zeitraum ? So genannte Streckungszeiten verlängern diesen Zeitraum rückwärts. Die ALO ohne Leistungsbezug würde dazu gehören. Ist das schon berücksichtigt worden, ist der Gedanke Minijob/Aufstockung und Wieder-Alo-Meldung (warum nicht durchgehende Weitermeldung ?) treffend. Gruß w.
Josefam 13.06.2008 | 12:36
Hallo Wolfgang, die Streckungszeiten (knapp 4 Monate) habe ich noch nicht berücksichtigt. >(warum nicht durchgehende Weitermeldung ?) Eine durchgehende Weitermeldung bei der AA bedeutet auch u. a.: Bewerbungen, Qualifzierungsmaßnahmen, Praktika, Ortsabwesenheitsmeldungen etc. Dafür würde ich lieber die Minijob Variante für einen gewissen Zeitraum vorziehen. Gruß Josef
Josefam 14.06.2008 | 14:35
Hallo Expertin, wenn die "8 in 10" Voraussetzung durch Minijob erworben wird, spricht dann etwas gegen eine vorübergehende Abmeldung bei der Arbeitsagentur? Gruß Josef
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