Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsmarkrente

von Ela06.09.2018 | 23:01
346 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Forumsmitgliede Hat jemand Erfahrung gemacht mit der Arbeitsmarktrente? Mir wurde Heute die teilweise Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt... ab 01.12.2018 bekäme ich einen anderen Bescheid über eine Arbeitsmarktrente ...?? ich bin ganz verwirrt was bedeutet das ganze ich möchte verstehen.. Wie sicher ist denn die „Arbeitsmarktrente"? Was muss sich auf dem Arbeitsmarkt verändern, damit diese Rente nicht mehr gewährt wird? (Falls das Alter eine Rolle spielen sollte, ich bin 56 Jahre alt). LG an Allen

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Ela,

den ausführlichen Ausführungen von Rentenuschi ist nichts hinzuzufügen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hier ergänzend der Link auf die entsprechende Gemeinsame Rechtliche Anweisung der Rentenversicherungsträger zu § 43 SGB VI :http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R4.4&a=true

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Rudolfam 07.09.2018 | 06:23
Sie müssen, obwohl sie eine Rente bekommen, dem Arbeitsmarkt für Teilzeitarbeit zur Verfügung stehen, sich regelmäßig bewerben und bekommen turnusmäßig Termine bei ihrem Betreuer bei der Arbeitsagentur, wo Sie Rechenschaft über ihre Bewerbungsbemühungen ablegen müssen.
Rentenuschiam 07.09.2018 | 07:30
Das ist -sorry- Quatsch! Eine Arbeitsmarktrente bedeutet, dass ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unbefristet bei 3 bis unter 6 Stunden liegt. Deshalb haben Sie: - einen Anspruch auf eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und - einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente, da der Arbeitsmarkt für ihr Leistungsvermögen als verschlossen gilt. Der Arbeitsmarkt gilt als verschlossen, wenn Ihnen für ihr Restleistungsvermögen kein Arbeitsplatz angeboten werden kann, weil z.B. ihr bisheriger Betrieb keine Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stellt. Wenn Sie ohnehin bereits arbeitslos sind, wird ohne weitere Prüfung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt (weil Sie dann ja ganz offensichtlich keinen Job haben). Diese Rente wird IMMER nur befristet geleistet (da es ja theoretisch sein kann, dass sich der Arbeistmarkt innerhalb dieser Frist ändert). MfG
Elaam 07.09.2018 | 11:02
Dankeschön war sehr hilfreich Hätte gleich andere frage Ich habe vor dem Bescheid als Geringfügig gearbeitet bin immer noch krank geschriben. Krankengeld bekomme ich nicht Muss ich jetz nach diesen Bescheid Mein arbeitsvertrag kündigen Wenn Arbeitsmark rente befristet ist oder wen Der nicht mehr verlängert wird was passiert dann wie läuft der ablauf bei so einen Fall ?
Rentenottoam 07.09.2018 | 10:59
Doch! Es ist kein Automatismus, dass bei bestehender Arbeitslosigkeit ohne weitere Prüfungen Arbeitsmarktrenten bewilligt werden. Ob und wie geprüft wird, liegt im Ermessen des jeweiligen RV-Trägers, der ggf. auch die Bundesagentur für Arbeit mit einbeziehen kann. Auch wenn seitens der Bundesagentur für Arbeit kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann, bedeutet das nicht zwingend, dass der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Realistische Vermittlungschancen können eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes bereits verneinen, auch wenn der Betroffene nicht sofort vermittelt werden kann. Schließlich kann von den Betroffenen erwartet werden, dass sie intensiv bei der Job-Suche mitwirken. Gruß
Elaam 07.09.2018 | 11:42
Ich bin ja nicht arbeitslos, sondern geringfügig Beschäftigt und momentan krankgeschrieben und kann meine Arbeit nicht mehr ausführen. Meine Beschäftigung habe ich auch bei der DRV angegeben. Nun war meine Frage, ob ich wenn der Bescheid der Arbeitsmarktrente kommt, mein Arbeitsverhältnis kündigen muss bzw. sollte oder ob das Arbeitsverhältnis vorbestehen sollte. Es tut mir leid für die ganzen Fragen aber ich möchte es verstehen. Vielen Dank
Rentenottoam 08.09.2018 | 12:02
Sie kennen nur die Dienstanweisungen Ihrer Diensstelle aber keine individuellen Einzelfallentscheidungen anderer RV-Träger. Wie ist es denn sonst zu erklären, dass in manchen Fällen sofort Arbeitsmarktrenten bewilligt werden, manchmal erst nach einer gewissen Wartezeit und manchmal, trotz bestehender Arbeitslosigkeit, überhaupt nicht? Mag ja sein, dass es in Ihrer Dienststelle nur schwarz oder weiß gibt. Als langjähriger DRV-Mitarbeiter weiß ich allerdings, dass das GLÜCKLICHERWEISE nicht überall so ist. Freundliche Grüße
Rentenuschiam 08.09.2018 | 13:45
Zitat von Rentenotto anzeigenausblenden
Dass bei bestehender Arbeitslosigkeit und entsprechendem Leistungsvermögen keine volle EM wegen des verschlossenen TZA vorliegen soll, kann ich nicht ganz glauben (mal abgesehen von dem extrem seltenen Fall der Selbstkündigung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes). Die regional individuelle Prüfung wurde -und zwar schon vor längerer Zeit- bis auf weiteres ausgesetzt. Sie haben doch selbst geschrieben, dass manchmal TZA-Renten ohne weitere Prüfung sofort bewilligt werden. Welche anderen Fälle (außer alo oder ohne Beschäftigung) sollen das denn sein? "Warte"zeiten sind mir im Übrigen unbekannt. Ansonsten macht es wohl kaum Sinn es in einem öffentlichen Forum so aussehen zu lassen, als würden die Träger vollkommen unterschiedlich arbeiten. Hilft nicht gerade beim Beseitigen von Unsicherheiten! MfG
Rentenuschiam 08.09.2018 | 15:38
Das ist der aktuelle Stand und genau so wird bei uns (derzeit) gearbeitet. Über eine -gültige- Änderung ab 2018 ist mir nichts bekannt. Hintergrund ist, dass die AfA nur in sehr seltenen Fällen (mir persönlich ist kein einziger bekannt) Teilzeitarbeitsplätze im Angebot hatte. Der Verwaltungsaufwand für die Prüfungen stand in keinem Verhältnis zu den möglichen Einsparungen. Deshalb wurde die TZA-Prüfung bei der AfA ausgesetzt. Sollten wirklich einzelne RV-Träger eine solche Prüfung noch durchführen, kann ICH das nicht nachvollziehen. MfG
Schorscham 08.09.2018 | 15:48
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Die Deutsche Renten­versicherung prüft zurzeit nicht die Vermittlungs­chancen im Teil­zeitarbeits­markt.
Das ist der aktuelle Stand und genau so wird bei uns (derzeit) gearbeitet.
https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/ Zitat:Dies soll sich ab 2018 aber ändern. Die Deutsche Renten­versicherung wird unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit ab 2018 prüfen, ob sich auf den Teilzeit­arbeits­markt Veränderungen ergeben haben, besser einen Teilzeit­job zu finden. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so wird es deutlich schwieriger werden, die Arbeits­markt­rente wegen teilweiser Erwerbs­minderung zu erhalten." (Zitat ende!) MfG
Herbertam 08.09.2018 | 18:30
Zitat:Dies soll sich ab 2018 aber ändern.
Das hatte ich gelesen, Sie aber meine Antwort offenbar nicht.
Und SIE hatten meinen Beitrag nicht gelesen oder ignoriert, weil er nicht in Ihr Konzept passt: Noch Fragen?
Rentenottoam 08.09.2018 | 19:36
In manchen Behörden dauert es eben länger alte Gewohnheiten abzugewöhnen und neue Regeln umzusetzen. Und da in diesem Forum schon öfter von Betroffenen angefragt wurde, wie sie an die begehrte Arbeitsmarktrente kommen können, dürfte Ihre These, dass Arbeitsmarktrenten bei bestehender Arbeitslosigkeit automatisch sofort gewährt werden, eindeutig widerlegt sein. Es tut mir leid, wenn ich Ihr Weltbild von einheitlichen Behörden-Standards zerstört haben sollte. Aber individuelle Einzelfallprüfungen für "Arbeitsmarktrenten-Kandidaten" gab es in MANCHEN DRV-Diensstellen schon immer. Und wenn das nun ab 2018 Pflicht wurde, auch wenn einige RV-Träger bisher noch nicht in die Puschen kamen, ist das nur zu begrüßen. Freundliche Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026