Sehr geehrte Frau Ela,
den ausführlichen Ausführungen von Rentenuschi ist nichts hinzuzufügen.
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Sehr geehrte Frau Ela,
den ausführlichen Ausführungen von Rentenuschi ist nichts hinzuzufügen.
Hier ergänzend der Link auf die entsprechende Gemeinsame Rechtliche Anweisung der Rentenversicherungsträger zu § 43 SGB VI :http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R4.4&a=true
https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/ Zitat:Dies soll sich ab 2018 aber ändern. Die Deutsche Rentenversicherung wird unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit ab 2018 prüfen, ob sich auf den Teilzeitarbeitsmarkt Veränderungen ergeben haben, besser einen Teilzeitjob zu finden. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so wird es deutlich schwieriger werden, die Arbeitsmarktrente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu erhalten." (Zitat ende!) MfGDie Deutsche Rentenversicherung prüft zurzeit nicht die Vermittlungschancen im Teilzeitarbeitsmarkt.Das ist der aktuelle Stand und genau so wird bei uns (derzeit) gearbeitet.
Und SIE hatten meinen Beitrag nicht gelesen oder ignoriert, weil er nicht in Ihr Konzept passt: Noch Fragen?Zitat:Dies soll sich ab 2018 aber ändern.Das hatte ich gelesen, Sie aber meine Antwort offenbar nicht.
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