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Zur Experten-Antwort springenHallo Rosemarie246,
ich fürchte, ich habe Ihre Frage noch nicht ganz verstanden. Bei der sogenannten "Arbeitsmarktrente" handelt es sich doch gerade um die Zahlung einer *vollen* EM-Rente. Oder lag bisher eine befristete volle Erwerbsminderung vor und nun ist bei der Weiterzahlung festgestellt worden, dass die Erwerbsfähigkeit nur noch teilweise gemindert ist (und trotzdem aufgrund der Arbeitsmarktlage weiter eine volle Rente gezahlt wird)?
"Arbeitsmarktrente" bedeutet, dass zwar noch eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden am Tag (in irgendeiner auf dem Arbeitsmarkt üblichen Tätigkeit) möglich ist, aber nicht mehr von mindestens 6 Stunden und weder bei dem derzeitigen Arbeitgeber noch auf dem Arbeitsmarkt eine entsprechende Teilzeittätigkeit verfügbar ist. Der Teilzeitarbeitsmarkt gilt dabei im Regelfall als verschlossen, d.h. man geht davon aus, dass es keine entsprechenden Arbeitsplätze gibt; Ausnahmen sind aber regional möglich.
Finanziell würden Ihnen mit der Arbeitsmarktrente keine Einbußen entstehen - Sie erhalten ja weiterhin die volle EM-Rente gezahlt. Sofern Sie aber mit der zugrundeliegenden Einschätzung der Erwerbsfähigkeit nicht einverstanden sind, können Sie natürlich trotzdem Widerspruch einlegen. Ob dies sinnvoll ist und Erfolgschancen hat, können wir hier im Forum nicht einschätzen.
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