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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Mathilda25.10.2016 | 16:20
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12 Antworten

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Meine befristete Arbeitsmarktrente läuft aus, eine Weiterbewilligung ist bereits gestellt. Meine gesundheitlichen Einschränkungen haben sich nicht gebessert und eine Besserung ist sehr unwahrscheinlich, nur in Teilen möglich. Muss ich wieder zum Gutachter? Wird die Arbeitsmarktrente recht formlos weiter bewilligt, und wie wird der Arbeitsmarkt überprüft? Welche Kriterien sind ausschlaggebend? Ich bin Jahrgang 06.62. und GdB 50 Danke für hilfreiche Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.10.2016 | 07:26

Hallo Mathilda,

inwieweit für die Bearbeitung Ihres Weitergewährungsantrages eine Begutachtung erforderlich ist, entscheidet der ärztliche Dienst des zuständigen Trägers. Eine Aussage kann von hier aus nicht getroffen werden. Hinsichtlich des verschlossenen Arbeitsmarkt werden derzeit keine zusätzlichen Ermittlungen durchgeführt.

11 Antworten

Schorscham 25.10.2016 | 19:49
Ob Sie zum Gutachter müssen oder nicht, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter individuell. Es ist möglich, dass vor der Weiterbewilligung eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit angefordert wird, um die Arbeitsplatzsituation in Ihrer Region besser einschätzen zu können. Ob in Ihrem Fall so vorgegangen wird, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Genießen Sie Ihre "Arbeitsmarktrente" aber verlassen Sie sich besser nicht darauf, dass sie unendlich oft weiter bewilligt wird. Die Statistiken der BA werden nämlich immer positiver, da die Arbeitslosenquoten in der letzten Zeit kontinuierlich gesunken sind. MfG MfG
W*lfgangam 25.10.2016 | 20:36
Zitat von Schorsch anzeigen
Hallo Schorch, in Anbetracht der steigenden Zahlen für geflüchtete Menschen mit Arbeitserlaubnis halte ich das für etwas unrealistisch (auch wenn die Rahmendaten der _letzten_ Jahre D-intern zunächst durchaus positiv verlaufen sind): http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluec… Gehört zwar nicht hierher, trägt aber zur Weiterbildung in dieser Frage etwas bei :-) ...auch für die 'Querulanten' hier, die bei 'den Asylanten' fern jeglicher Kenntnis der rechtlichen Lage regelrecht Beißreflex entwickeln. Gruß w.
monikapam 25.10.2016 | 20:59
Hallo, auch ich musste in diesem Jahr ,meine Arbeitsmarktrente verlängern lassen,da sie jetzt Ende September ausgelaufen wäre. Ich habe Ende April die Verlängerung beantragt und innerhalb von zwei Wochen hatte ich den Bescheid über weitere drei Jahre im Postkasten,also Du siehst das es auch ganz unkompliziert gehen kann.Natürlich wird die Verlängerung sicher bei jedem Sachbearbeiter der DRV anders gehandhabt. M.f.Gmonikap
Claasam 26.10.2016 | 10:58
" Ob Sie zum Gutachter müssen oder nicht, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter individuell" Das entscheidet sicher NICHT ein Sachbearbeiter sondern der med. Dienst ( also ein Arzt ) im Hause der Rentenversicherung dem alle med. Unterlagen vorliegen.
Herz1925am 26.10.2016 | 15:31
Hallo Franz-Josef, in diesem Fall könnte ich Claas Recht geben. Wir sind ja nicht bei der Krankenkasse :-). Aber auch diese müsste nach Arztunterlagen entscheiden. Das ist aber auch davon abhängig, wie gut und ausführlich der Hausarzt den Bericht schreibt. Und dann muss ihn auch noch der "Hausarzt der Krankenkasse" richtig interpretieren.
Gustl Ludwigam 26.10.2016 | 13:57
Seltsamerweise wurde mir aber bisher eine Arbeitsmarktrente verweigert, weil der hiesige Teilzeitarbeitsmarkt nach Auskunft der DRV offiziell nicht als verschlossen gilt. Wie kommen die dazu, wenn angeblich "keine weiteren Ermittlungen durchgeführt werden"? Mein Anwalt hat mir auch versichert, dass ich garantiert nicht der einzige teilweise Erwerbsgeminderte bin, dem eine Arbeitsmarktrente verweigert wurde. Host mi?
Herz1925am 26.10.2016 | 15:24
Hallo Gustl Ludwig, Der Arbeitsmarkt ist nicht immer generell verschlossen. Sie haben ja geschrieben der "hiesige Arbeitsmarkt". Der Experte hat nur gesagt, dass z.Zt. keine zusätzlichen Ermittlungen durchgeführt, bzw. geplant sind. Auch wenn der Arbeitsmarkt generell verschlossen ist, gilt das nicht für denjenigen, der vorher eine Teilzeittätigkeit hat. Falls Sie diese vielleicht nicht hatten, gibt es auch noch eine Regelung, dass der Arbeitsmarkt dennoch als verschlossen für Sie gilt, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres eine leidensgerechte Stelle angeboten bekommen (Durch Eigenbewerbung, Arbeitsamt, Rentenversicherung). Den letzten Absatz müsste Ihr Rechtsanwalt auch kurz erklären können. Hilft Ihnen aber momentan auch nicht weiter. Sie können auch mal unter "Arbeitsmarktrente" googeln. Da gibt es auch einen Link (habe ihn aber leider nicht abgespeichert), der das gut erklärt. Zur Durchsetzung kann Ihnen zu gegebener Zeit auch Ihr Anwalt helfen.
Herz1925am 26.10.2016 | 15:46
Arbeitsmarkt und "positive" Statistik: Die Vollzeitarbeitsplätze liegen immer noch unter denen von 1991. Darunter auch "Aufstocker-Jobs". "Verbessert" hat sich die Lage für Teilzeitarbeit mit und ohne Aufstockung, 450,-- Euro-Jobs, sowie 1 Euro-Jobs. Flüchtlinge haben auch 1-Euro-Jobs, weil es ja so viele Flüchtlinge gibt, da braucht man auch Hausmeister für 1 Euro, weil ja jemand nach den Wohnungen schauen muss.
Herz1925am 26.10.2016 | 18:37
Es strahlt der See, es rauscht der Wald, freue dich, das Christkind kommt bald. :-)
=//= am 27.10.2016 | 13:02
" Ob Sie zum Gutachter müssen oder nicht, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter individuell" Das entscheidet sicher NICHT ein Sachbearbeiter sondern der med. Dienst ( also ein Arzt ) im Hause der Rentenversicherung dem alle med. Unterlagen vorliegen.
Es werden aber nicht alle Fälle dem medizinischen Dienst vorgelegt. Die Vorauswahl trifft der Sachbearbeiter nach eigenem Ermessen.
Nein, nicht der Sachbearbeiter entscheiet nach eigenem Ermessen, sondern jede DRV hat andere Regelungen. Z.B. wird bei manchen RV-Trägern nur dann nachuntersucht (bei Arbeitsmarktrenten), wenn längstens 3 Jahre zuvor eine Besserung NICHT UNWAHRSCHEINLICH war. War sie aber unwahrscheinlich, erfolgt nur eine Weiterbewilligung für die nächsten 3 Jahre. Andere RV-Träger wiederum machen bei einem Weitergewährungsantrag grundsätzlich eine Arztvorlage oder vom SMD wird eine körperliche Untersuchung veranlaßt. Es gibt keine Regel ohne Ausnahmen.
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