Arbeitsmarktrente

von
lapplandfee

Wie wird die Arbeitsmarktrente definiert?

Laut Gutachten "könnte" ich drei bis unter sechs Stunden arbeiten. Da ich vor der EM Rente keine Arbeit hatte und einige Leistungseinschränkungen vorliegen, bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente auch wegen des Verschlossenen Arbeitsmarktes.
Aber was genau heißt das?

von
KSC

Eigentlich dürften Sie bei dem Leistungsvermögen nur die halbe Rente bekommen, weil Sie ja noch halbtags arbeiten können.

Weil es aber kaum Teilzeitplätze gibt, also weil der "Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist" bekommen Sie dennoch die volle Rente......

von
Schorsch

Das heißt, dass die DRV davon ausgeht, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist, dass es also unwahrscheinlich ist, dass Sie momentan einen leidensgerechten Arbeitsplatz finden.

Diese (pauschale) Regelung ist allerdings heftig umstritten, da sie nicht (mehr) zeitgemäß ist.

Die Tatsache, dass zahlreiche Rentner mit Hinzuverdiensten ihre Rente aufstocken, bestätigt diese These.

Gehen Sie also besser nicht davon aus, dass Ihre "Arbeitsmarktrente" unendlich oft verlängert wird.

Experten-Antwort

Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente wird nicht allein vom Gesundheitszustand des Versicherten abhängig gemacht (sog. abstrakte Betrachtungsweise), sondern auch davon, ob er noch in der Lage ist, bei der konkreten Situation des (Teilzeit-) Arbeitsmarkts die ihm verbliebene Erwerbsfähigkeit zur Erzielung eines Erwerbseinkommens einzusetzen. Versicherte, die noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können, das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit aber nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente. Dies bezeichnet man dann als sog. Arbeitsmarktrente, weil der Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis praktisch verschlossen ist.

von
Herz1952

Hallo Schorsch,

warum soll diese Rente nicht mehr zeitgemäß sein?

Ich bin der Auffassung von KSC. Teilzeitarbeitsplätze mit voller Versicherungspflicht wurden größtenteils durch die Minijobs bis 450,-- Euro abgeschafft. Wenn man Minijobber auf Abruf beschäftigt entfällt sogar der Anspruch auf Urlaubslohnfortzahlung. Die Arbeitgeber besetzten Teilzeitstellen oft nur mit Minijobbern. Dabei kam z.B. bei Hausfrauen mehr "Netto vom Brutto" raus. Die Hausfrau war in der KV beitragsfrei mitversichert und brauchte auch keine Steuer zu zahlen. Ansonsten kam das "blaue Wunder" Steuernachzahlung am Jahresende, bzw. das Einkommen (steuerlich) wurde nicht erhöht und es kam zu keiner "Stufenerhöhung" mit höherem Steuersatz.

Manche Arbeitgeber waren sogar der Meinung, das "Aushilfskräften" keine LFZ Urlaub oder Krankheit zusteht. Allerdings konnte man sich einigen und der Stundensatz war eben etwas höher.

Ich sage dies jetzt ohne die "Richtigkeit" zu bewerten.

Deswegen interessiert mich Ihre Antwort darauf.

Danke

von
Schorsch

Zitiert von: Herz1952

Ich bin der Auffassung von KSC.

Na sowas. Ich auch!
Zitiert von: Herz1952

Teilzeitarbeitsplätze mit voller Versicherungspflicht wurden größtenteils durch die Minijobs bis 450,-- Euro abgeschafft.

Und warum sollte es für einen Teil-EM-Rentner unzumutbar sein, 450 Euro in Form eines "Minijobs" hinzuzuverdienen?
Das ist bei den meisten Frührentnern deutlch mehr als ihre halbe Rente.

Ich bin als BU-Rentner ebenfalls "Teilrentner".
Und mir ist es gelinde gesagt völlig schnuppe, ob sich meine Beschäftigungsverhältnisse "Mini-Job" oder "Teilzeit-Job" nennen.
Hauptsache, die Bezahlung stimmt.
(Nur am Rande: Ich hatte auch schon mehrere Teilzeitstellen, die deutlich mehr als 450 Euro einbrachten. ;-))

Dass die "Arbeitsmarktrenten" tatsächlich auf dem Prüfstand stehen, wurde hier auch schon mal von einem DRV-Experten bestätigt.
Da manche Behörden aber bekanntlich etwas "träge" arbeiten, dauert es bestimmt noch eine Weile, bis ein Ergebnis vorliegt.

Sollten manche Arbeitgeber tatsächlich weder Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub zahlen, (obwohl sie im Regelfall gesetzlich dazu verpflichtet sind), wäre das nicht das Problem der DRV bzw. der Beitragszahler.

Experten-Antwort

Es ist zu beachten, dass Sie als Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente jede Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen müssen.
Dort ist dann zu prüfen, ob anstelle der vollen Erwerbsminderungsrente nur noch ein Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente besteht bzw. die Ruhensregelung anzuwenden ist.
Auch bestimmte Sozialleistungen sind anzurechnen (vgl. die Ausführungen im Rentenbescheid).

von
Herz1952

Hallo Schorsch,

Die Frage lautete: Weshalb die sog. Arbeitsmarktrente nicht mehr zeitgemäß ist.

Jetzt geht mir wieder ein Licht auf. Bei diesem Fall geht es um Teil-EM-Rente.

Ich hatte ja auch eine Arbeitsmarktrente die ersten 3 Jahre, natürlich hätte ich gedurft, wenn ich gekonnt hätte. Meine Arbeitsmarktrente war allerdings eine volle EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktrente.

Aber wie so die Feststellung im 2. Satz Ihres ersten Beitrages. Das verstehe ich nicht. Oder ist dies in diesem Zusammenhang bedeutungslos? Ich meine damit 3 - 6 Std. arbeiten und keine volle EM-Rente. So habe ich das verstanden. Aber der Arbeitsmarkt gilt ja als verschlossen, wenn in der Regel keine vollversicherungspflichtigen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

So verstehe ich jedenfalls die Arbeitsmarktrente.

von
Herz1952

Schorsch,

oder meinten Sie den Begriff "verschlossener Arbeitsmarkt"?. Dies wäre ein "Kunstwort" für die volle EM-Rente, denn Minijobs kann es ja noch geben.

von
Schorsch

Zitiert von: Herz1952

Die Frage lautete: Weshalb die sog. Arbeitsmarktrente nicht mehr zeitgemäß ist.

Weil es erstens mehr freie "Teilzeitstellen" gibt, als manche Leute glauben und zweitens, weil einem teilweise Erwerbsgeminderten durchaus zugemutet werden kann, auch "Minijobs" auszuüben.

Halbe EM-Rente plus 450 Euro aus "Minijob" ergeben nämlich häufig mehr als die volle EM-Rente.
Und wer damit nicht genug hat, darf sich gerne noch einen zweiten "Minijob" suchen.
Zeit genug hat er ja, im Gegensatz zu einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer.

von
Herz1952

Sie glauben wohl auch, dass man mit jedem Minijob auch auf 450,-- Euro kommt.

Das mit den "vielen Teilzeitstellen" habe ich bzw. meine Arbeitskollegen miterlebt. Pustekuchen.

Aber es ist so wie es ist.

Aber wenn man nur 40 % vom letzten Netto hat und nicht mehr arbeiten kann - auch nicht unter 3 Stunden/Tag geschweige denn eine ganze Woche lang? Na ja Gutachter (smile).

Ich persönlich hätte bei halber Rente/Arbeitsmarktrente sofort Widerspruch eingelegt. Aber bei mir hatte der Oberarzt noch die unbegründete Hoffnung, dass meine Herzleistung noch 75 statt nur kaum 50 % erreichen kann. Na ja, es war die Zeit als mann noch glaubte, dies mit Herzstammzellen zu erreichen können. Diese Hoffnungen haben sich leider zerschlagen.

Sie haben sogar recht, dass man evtl. mit 450,-- Eurojobs mehr als die volle EM-Rente erreichen kann. Ich habe den Oberarzt allerdings in seinem Glauben gelassen, weil ich sagte: Ich bin noch AU, aber wenn es so wird, wie Sie das sagen, will ich selbstverständlich wieder arbeiten.

Seit 2001/2001? ist es so wie bei einer Steuerberaterprüfung. Wenn nur 50 gebraucht werden und 100 nehmen teil, dann muss eben die Durchfallquote 50 % sein und nicht nur 25 %.

Übrigens, es gibt 1 Mio ältere Arbeitslose und H4-Empfänger. Warum nimmt deren Zahl nicht ab? Bestimmt nicht weil sie nicht arbeiten wollen.

von
Herz1952

Sorry Schorsch,

aber aus Unternehmersicht würde ich auch nur überwiegend Ganztagskräfte einstellen und Teilzeitkräfte nur auf Minijobbasis.

Zumindest wenn ich die Teilzeitkraft keine 4 Std. beschäftigen könnte bzw. so viel Arbeit für Sie habe.

Ich habe diesen Übergang als Personalbuchhalter voll mit erlebt und mich auch mit anderen Gewerbetreibenden unterhalten. Auf der einen Seite war ich Arbeitnehmer, war aber in anderen Stellvertreter des Unternehmens.

von
Schorsch

Zitiert von: Herz1952

Sie glauben wohl auch, dass man mit jedem Minijob auch auf 450,-- Euro kommt.

Habe ich das irgendwo behauptet?

von
Herz1952

Schorsch,

das ist relativ. Weil sie geschrieben haben, mit 450,-- Euro zusätzlich könne man auf die volle Rente netto kommen.

Wie sagt der Amerikaner? Das kann man so sehen, aber auch so. (smile).

von
Schorsch

Zitiert von: Herz1952

Schorsch,

das ist relativ. Weil sie geschrieben haben, mit 450,-- Euro zusätzlich könne man auf die volle Rente netto kommen.


Ich habe sogar geschrieben, dass man damit häufig sogar mehr hat als die doppelte Teil-Rente.

Dass JEDER Minijob automatisch 450 Euro einbringt, habe ich nie behauptet.
Wohl aber, dass man als Teil-EM-Rentner ggf. mehrere Minijobs ausüben kann.

von
Herz1952

Sorry Schorsch,

ich hätte nicht schreiben sollen ".....Sie glauben wohl auch...."

Das habe nur ich geglaubt, dass Sie das glauben, und das bedeutet, das ich nichts weis (smile).

Wer nichts weis muss alles glauben (Titel einer wissenschaftlichen Sendung von 3-Sat + ORF), kam in der Sommerpause statt "Nano".

War Wissenschaft mit Humor. (smile).

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