Hallo Heribert K.,
bei der von Ihnen beschriebenen möglichen Beschäftigung handelt es sich um eine Teilzeitstelle, die Ihrem Restleistungsvermögen entsprechen würde.
Somit würde die Arbeitsmarktrente entfallen und eine teilweise Erwerbsminderungsrente mit Prüfung des individuellen Hinzuverdienstes gezahlt werden.
Sobald Sie eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.