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Arbeitsmarktrente

von Angela24.08.2008 | 17:50
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2 Antworten

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Seit 2003 erhalte ich eine tlw. Erwerbsminderungsrente und habe bis 2006 5 Std. gearbeitet, wurde dann arbeitslos und bis heute nicht vermittelbar wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. So beantragte ich die volle Erw.-Minderungsrente und bekam die Aussage von der örtlichen RV, dass dafür keine medizinischen Unterlagen nötig wären, da es sich ja nur um den verschl. Arbeitsmarkt handelt. Ein Schreiben von der Dt. RV verlangt aber noch Gutachten vom Hausarzt. Was ist nun zutreffend? Müssen trotzdem Unterlagen vorgelegt werden, obwohl der medizin. Zustand nicht verändert ist und ich ja noch unter 6 h arbeiten kann. Außerdem liegen alle Gutachten schon von der tlw. Erw.-Mind. vor. Danke für Info im voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gehen Sie bitte davon aus, dass der Rentenversicherer anhand von aktuellen ärztlichen Befunden seine Entscheidung treffen möchte und deshalb Ihren Hausarzt mit einbezieht. Dies ist ein normaler Vorgang. Wie bereits aus den Ausführungen im Beitrag von Schade erkennbar, hat die Deutsche Rentenversicherung im Antragsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Daraus leitet sich in der Konsequenz letztlich auch die Entscheidung über Ihren Rentenantrag ab.

1 Antworten

Schadeam 24.08.2008 | 19:21
Wo liegt eigentlich das Problem? Sie haben einen Antrag gestellt und die RV will nun aktuelle Arztberichte - dagegen sollte doch nicht einzuwenden sein? Die Sachbearbeitung prüft wohl nicht nur eine volle Rente wegen des Arbeitsmarktes, es könnte ja auch aus gesundheitlichen Gründen eine volle EM sein - das wird man abklären wollen. Und wie gesagt: Ihnen tut das doch nicht weh, oder?
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