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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Lunacita02.11.2018 | 07:11
108 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich hatte unbefristete Teil EMR und und nach kurzer Zeit dann Arbeitsmarktrente, da ich arbeitslos war. Ich habe diverse gesundheitliche Probleme u.a. Arthrose im Knie und Meniskusschaden. Ich bin am überlegen mich am Knie operieren zu lassen. Würde ich dann wieder in die Teil EMR zurück gestuft werden? Oder verliere ich die Rente komplett? Wie gesagt, dass Knie ist nur ein Teil meiner gesundheitlichen Beschwerden. MfG Lunacita

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lunacita,

solange Sie weiterhin auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten und der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie keine Beschäftigung anbieten kann, wird die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter gezahlt.

Ob durch eine Operation (und ggf. anschließender Rehabilitation) eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit auf mindestens sechs Stunden täglich erreicht werden kann, kann hier nicht beurteilt werden.

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4 Antworten

Rentenuschiam 02.11.2018 | 07:39
Diese Frage seriös zu beantworten ist nicht möglich. Niemand in diesem Forum kennt Ihre konkrete gesundheitliche Situation oder die Gründe für die ursprüngliche Rentengewährung. Natürlich gilt: wenn es Ihnen insgesamt besser geht, kann der Anspruch auf die EM-Rente entfallen. Das ist Sinn und Zweck der Rente wegen Erwerbsminderung. An erster Stelle sollte immmer die Sorge um die Gesundheit stehen. MfG
Lunacitaam 02.11.2018 | 09:13
Zitat von Rentenuschi anzeigen
Ich hatte letztes Jahr 2 Arbeitsunfälle (künstliche Hüfte 2x luxiert), dadurch nur noch Schmerzen und mittlerweile Rückenprobleme. Kann nicht lange stehen, laufen, kein bücken, keine schwere Lasten tragen, schlecht Treppen steigen usw. Steht auch in diversen Gutachten. Habe aber eben auch die Sache mit dem Knie. Was auch in den Gutachten steht.
Rentenuschiam 02.11.2018 | 10:09
Es tut mir leid, aber niemand, außer der Arzt und der Sachbearbeiter, die Ihren Vorgang bearbeiten, können dazu Stellung nehmen. MfG
Schorscham 02.11.2018 | 10:22
Sofern Sie nach der OP dazu in der Lage sein sollten, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten, wäre die EM-Rente futsch. Sollten Sie nach wie vor nur unter 6 Stunden täglich arbeiten können, bliebe alles beim alten. Ihre "Arbeitsmarktrenten-Zuschlag" ist allerdings arbeitsmarktabhängig und kein Automatismus! MfG
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