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Arbeitsmarktrente

von Brennessel29.06.2009 | 15:36
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Hausarzt riet mir, Jahrgang 1955, teilweise EM-Rente zu beantragen (HerzKreislauferkrankung). Er meinte zur Zeit würde automatisch mit Arbeitsmarktrene auf volle EM-Rente aufgestockt. Stimmt das?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von "Corletto" und "Realist".

4 Antworten

Realistam 29.06.2009 | 16:10
Man kann keine "teilweise EM-Rente" beantragen sondern nur eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Ob das dann eine volle Rente oder nur eine Teilrente wird, ergibt sich dann ganz automatisch. Der (Teilzeit)Arbeitsmarkt gilt zwar im Allgemeinen als verschlossen, trotzdem gibt es keinen Automatismus für eine "Arbeitsmarktrente". Nur wenn der Arbeitsmarkt für Sie tatsächlich verschlossen ist, dürfen Sie auf eine solche Rente hoffen. Ob sofort oder erst nach einem Jahr, steht dann wieder auf einem ganz anderen Blatt! Ihr Arzt sollte sich besser um die medizinische Versorgung seiner Patienten kümmern anstatt falsche Hoffnungen auf Renten zu wecken!
Corlettoam 29.06.2009 | 16:07
Sie können bei Antragstellung einer EM-Rente nicht den Wunsch äußern auf eine teilweise oder volle EM-Rente. Ob ihnen nach Prüfung ihres Gesundheitszustandes eine teilweise oder volle EM-Rente zuerkannt wird ( oder gar keine EM-Rente ! ), entscheidet die Rentenversicherung. Vielleicht ergibt sich ja für Sie sogar eine volle EM-Rente die rein auf med. Gründen beruht. Bei einer teilweisen EM-Rente gilt der Arbeitsmarkt nur dann als verschlosssen,wenn Sie derzeit keinen entsprechenden (Teil)zeitarbeitsplatz inne haben bzw. ihr Arbeitgeber ihnen diesen nicht zur Verfügung stellen kann oder will oder arbeitslos sind und auch die AfA ihnen keinen geeigeneten Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann ( was meistens der Fall ist ) Dann wird aus der Teil EM-Rente eine sog. Arbeitsmarktrente , die aber immer befristet wird und nie auf Dauer gezahlt werden kann. Aus Wikipedia : Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - unabhängig vom erlernten Beruf - nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann (§ 43 SGB VI) Allerdings kann auch in diesem Fall eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte "Arbeitsmarktrente" gewährt werden, wenn der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Das ist dann der Fall, wenn der Versicherte keinen seinem Leistungsvermögen entsprechenden (Teilzeit-)Arbeitsplatz innehat oder ihm kein solcher angeboten werden kann. Da solche Arbeitsplätze selten konkret benannt werden können, sind Arbeitsmarktrenten bei einem drei- bis unter sechsstündigen Leistungsvermögen eher die Regel als die Ausnahme.
Ahaam 29.06.2009 | 16:28
In Bezug auf Arbeitsmarkt gilt zur Zeit (wieder) die konkrete Betrachtungsweise! Der TZ-Arbeistmarkt gilt derzeit nur in den sog. FNL plus Berlin, NRW sowie Hamburg und Bremen als verschlossen - für alle anderen Länder und Regionen wird nach den örtlichen Gegebenheiten geprüft - wie schnell wird sich zeigen...!
-_-am 29.06.2009 | 20:08
Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen (ISRV:NI:FAVR 3/2006 6) (ISRV:NI:PGEM 1/2006 3) (ISRV:NI:AGEM 1/2008 4). Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z. B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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