Hallo Leo,
Knut Rassmussen hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man zwar in seinem erlernten/ausgeübten Beruf nicht mehr 6 Stunden arbeiten kann - aber in anderen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll leistungsfähig ist.
Jemand, der teilweise erwerbsgemindert nach aktuellem Recht ist, der kann in allen tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr 6 Stunden arbeiten und ist damit auf einen Teilzeitarbeitsplatz angewiesen.