Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt - der Arbeitsmarkt als Frühberentungsgrund
(Studie: Prof. Dr. Johann Behrens, Michael Schubert, Anke Höhne - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
Bei Vorliegen der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können diese Beeinträchtigungen der Teilhabe am Arbeitsleben durch Rentenleistungen kompensiert werden. Während bei voller Erwerbsminderung eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe der aktuellen Rentenhöhe zum Berentungszeitpunkt ausgezahlt wird, tritt bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit bei "teilweiser EM" (entsprechend der Rechtssprechung des BSG) der Arbeitsmarkt als weiteres Kriterium hinzu.
........Grundsätzlich ist ordnungspolitisch vorgesehen, dass dieser Personenkreis eine teilweise Rente in Höhe der
halben Erwerbs-minderungsrente erhält, um die verringerte Leistungsfähigkeit zu kompensieren. Stehen auf dem Arbeitsmarkt jedoch keine hinreichenden Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung, .....IST DER RENTEN-ANTRAGSTELLER ALSO ZUM ZEIT-
PUNKT DER ANTRAGSTELLUNG ARBEITSSUCHEND - ODER IST NACH INDIVIDUELLER PRÜFUNG DES SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGERS KEIN ADÄQUATER TEILZEIT-ARBEITSPLATZ ZU ERWARTEN, GILT DER ARBEITSMARKT ALS VER- SCHLOSSEN.
(lt. BSG erfüllt das Fehlen von Arbeitsangeboten über ein Jahr das Kriterium "verschlossen")
Aus dieser Studie geht folgendes eindeutig hervor: ....ist der Renten-antragsteller ...ALSO ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG arbeitssuchend......usw. - so wies dies
Claire Grube schon erwähnte.
Gruß Leo