Hallo,
nach der Aussteuerung bei der KK bin ich seit 2 Wochen arbeitssuchend (30 Std.) gemeldet. Da das Bruttoarbeitslosengeld die Zuverdienstgrenze übersteigt, ist meine Teil EM-Rente gestrichen. Das ALG liegt unter 600,- €.
Das Widerspruchsverfahren wg. voller EMR
läuft. Da ich Anspruch auf Arbeitsmarktrente habe ist meine Frage: Muss ich einen neuen Antrag auf Arbeitsmarktrente stellen und ist es richtig, dass man dieses erst kann, wenn man ein halbes Jahr arbeitssuchend war?
Habe ich evtl. Anspruch auf Unterstützung, denn mit 593 € sind feste Kosten plus Lebensunterhalt schwerlich möglich.
Wenn ich einen Minijob finde, hat das Einfluss auf den Antrag der Arbeitsmarkt- rente?
Bin im Moment ziemlich ratlos!
Ulli