Hallo haarspalter,
die Forumsteilnehmer Volker und KSC haben Ihnen schon richtig geantwortet: Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit kommt die sogenannte Arbeitsmarktrente nicht in Frage.
Sie könnten mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen noch irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt vollschichtig ausüben. Dass Sie eine solche Arbeit leider nicht finden können, liegt damit eben nicht an der "Erwerbsunfähigkeit", sondern an der "Arbeitslosigkeit" und dafür ist die Rentenversicherung nicht der zuständige Träger.
Derjenige, der eine teilweise EM-Rente nach neuem Recht erhält, kann dagegen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr voll arbeiten (nämlich nur zwischen 3 und 6 Stunden). Hier ist also der fehlende Arbeitsplatz zumindest zum Teil durch die Erwerbsminderung verursacht und deshalb gilt derjenige unter bestimmten Umständen als voll erwerbsgemindert.