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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von haarspalter07.07.2011 | 20:08
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage: Wann wird eine Arbeitsmarktrente gezahlt? Mann (Frau) sollte doch meinen wenn Arbeitslosigkeit vorliegt u. bereits eine EM-Rente gezahlt wird. Doch hier werden meines Erachtens Unterschiede gemacht. Steh ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung ist schon klar dass ich keine Arbeitsmarktrente bekomme. Wie ist es denn bei einer teilweisen Erwerbsminderung b. Berufsunfähigkeit? Ich bin zwar in meinem Beruf nicht, bzw. unter 6 Stunden einsetzbar aber anderweitige Beschäftigungen kann ich noch vollschichtig ausführen, bin aber trotzdem schon über ein Jahr arbeitslos, finde keine Vollzeit- noch Teizeitstelle + die AfA hüllt sich in Schweigen. Fakt ist, man hat mir nur die EM-Rente b. BU bewilligt! Sonderbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo haarspalter,

die Forumsteilnehmer Volker und KSC haben Ihnen schon richtig geantwortet: Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit kommt die sogenannte Arbeitsmarktrente nicht in Frage.

Sie könnten mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen noch irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt vollschichtig ausüben. Dass Sie eine solche Arbeit leider nicht finden können, liegt damit eben nicht an der "Erwerbsunfähigkeit", sondern an der "Arbeitslosigkeit" und dafür ist die Rentenversicherung nicht der zuständige Träger.

Derjenige, der eine teilweise EM-Rente nach neuem Recht erhält, kann dagegen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr voll arbeiten (nämlich nur zwischen 3 und 6 Stunden). Hier ist also der fehlende Arbeitsplatz zumindest zum Teil durch die Erwerbsminderung verursacht und deshalb gilt derjenige unter bestimmten Umständen als voll erwerbsgemindert.

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4 Antworten

haarspalteram 07.07.2011 | 20:39
Nachtrag: Es wird nach Ende des ALG I Bezugs, trotz Meldung bei der AfA die EM -Rente in Höhe der Hälfte gezahlt.
Volkeram 07.07.2011 | 22:12
Das ist gar nicht sonderbar , sondern abslout korrekt. " Versicherte, die noch mindestens 3 Stunden, aber n i c h t mehr als 6 Stunden täglich auf dem ALLGEMEINEM Arbeitsmarkt erwerbsfähig sein können, das verbliebenen Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit aber nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können bzw. denen ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vermittelt werden kann, erhalten daher eine volle Erwerbsminderungsrente ( die sog. Arbeitsmarkrente ). Unter verschlossenem Arbeitsmarkt im Sinne dieser konkreten Betrachtungsweise ist jedoch nicht nur Arbeitslosigkeit im Sinne des § 118 SGB III zu verstehen, sondern auch das Fehlen eines dem Restleistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatzes." " Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund Berufsunfähigkeit erhalten Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden und die zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens 6 Stunden erwerbsfähig sind (und somit keinen Rentenanspruch dem Grunde nach hätten), jedoch in ihrem bisherigen Beruf (dem sogenannten Hauptberuf) und in zumutbaren anderen Tätigkeiten, die den Fähigkeiten und Kräften der Versicherten entsprechen, nur noch unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig sind." Um also eine Arbeitsmarktrente erhalten zu können müssten Sie eine teilweise EM-Rente mit der Einstufung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 3 aber unter 6 Stunden auf dem ALLGEMEINEM Arbeitsmarkt - also unabhängig von ihrem Beruf - zuerkannt bekommen haben. Dies haben Sie aber nicht ! Sie haben leider " nur " eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit zuerkannt bekommen. Dies bedeutet das Sie NUR im in ihrem erlernten/ausgegeführtem Beruf als EM gelten , aber auf dem ALLGEMEINEM Arbeitsmarkt mehr als 6 Stunden arbeiten können und damit voll Erwerbsfähig tätig sein können. Damit kann ihnen dann natürlich keine Arbeitsmartkrente gewährt werden. Wären Sie nach dem 2.1.61 geboren hätten Sie wohl gar keine EM-Rente bekommen, da Sie dann die teilw. EM-Rente wegen BU nicht mehr hätten erhalten können und die med. Voraussetzungen zum Bezug einer teilw. EM-Rente ja auch nicht erfüllt hätten ! . Seien Sie also foh wenigstens die teilw. EM-Rente wegen BU erhalten zu haben. Das ist eben noch ein Vorteil für alle vor dem 2.1.1961 geborene diese Rentenart zu erhalten. Die später geborenen schauen in die " Röhre " und haben überhaupt keinen Berufschutz mehr ! Genau deshalb ist ja gerade für alle nach dem 2.1.61 geborene eine private BU-Versicherrung quasi Pflicht und unandingbar. Bei weiterer Verschlecherung ihrer Gesundheit und damit ihrer Erwerbsfähigkeit, können Sie natürlich jederzeit einen neuen EM-Antrag stellen. Vielleicht werden Sie dann ja als Erwerbsfähig nur unter 6 Std. auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt eingeschätzt und bekommen somit eine teilwe. EM-Rente die dann bei Arbeitslosigkeit und verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt als volle EM-Rente ( Arbeitsmarktrente ) gezahlt werden kann.
KSCam 07.07.2011 | 22:17
Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig, d.h. ganztags arbeiten kann bekommt keine Arbeitsmarktrente. Der nicht berufsunfähige Langzeitarbeitslose bekommt ja auch keine Rente und hat in der Realität auch null Chancen auf einen Job. Warum sollten Sie - nur weil Sie mal einen Beruf erlernt haben - neben dem Vorteil die halbe Rente zu bekommen, auch noch die volle Rente kriegen, obwohl Sie 8 Stunden arbeiten können?
haarspalteram 10.07.2011 | 21:34
Zitat von KSC anzeigenausblenden
zu Abs. 1: geben Sie mir Ihren Job und ich hab einen Job!!! zu Abs 2: Ich hab es mir nicht ausgesucht daß ich mit fast 40jähriger Beschäftigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen (Finanzkrise hab ich nicht verursacht!!!) rausgeschmissen wurde!!!!! und selbst wenn ich gewaltige Finanzeinbusen bei einem neuen Job (anderer Beruf) auf mich nehme, es gibt (ü. 50J.+schwerbehindert, seit 1 1/2 Jahren arbeitslos) keine Aussicht auf einen Job !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! und jetzt mit der Berufsunfähigkeitsrente (1/2 Rente) überleben ?????????????????????? Liebe Experten ich bitte um eine hilfreiche Antwort !!! (Arbeitsmarktrente)
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