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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Peter28.05.2019 | 14:46
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4 Antworten

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Hallo,hier mal ein Auszug aus dem Sozialmedizinischem Glossar der DRV: "ob ihnen innerhalb eines Jahres nach Rentenantragstellung ein zumutbarer Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden konnte; war dies nicht möglich, so wurde der Teilzeitarbeitsmarkt als praktisch verschlossen angesehen mit der Folge, dass ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente bestand." Meine Frage ,das gilt das auch für eine Umdeutung eines LTA Antrages in Teil EMR ,und muss man dafür arbeitslos /arbeitsuchend bei der AFA gemeldet sein,oder spielt das dabei keine Rolle bzw bekommt man die auch (vorrausgesetzt das der Arbeitsmarkt verschlossen ist) wenn man nicht beim AFA gemeldet ist. Gruss und Danke Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

liegt neben der teilweisen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit vor, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes. Den Tatbestand der Arbeitslosigkeit in diesem Sinne erfüllen auch Versicherte, die nicht bei der Agentur für Arbeit oder einem Träger der Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) arbeitslos gemeldet sind, wenn sie in keinem (auch keinem ruhenden) Beschäftigungsverhältnis stehen und auch nicht selbständig tätig sind und bei denen der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Dies gilt auch bei Umdeutung eines LTA-Antrages in einen Rentenantrag.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

Kurtam 28.05.2019 | 15:17
Sofern die teilweise EMR nicht auf Grund Berufsschutz gewährt wurde, nein man muss nicht bei der AfA gemeldet sein.
Peteram 28.05.2019 | 17:04
Danke für die schnelle Auskunft,echt tolles Forum. Gruss Peter
Reinhardam 28.05.2019 | 20:57
Wie wird festgestellt, dass der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist, wenn der Versicherte nicht arbeitslos gemeldet ist?
Deutsche Rentenversicherung
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