Hallo Simonis,
Sie erhalten z.Zt. eine volle Arbeitsmarktrente, weil Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur 3 bis 6 Stunden beträgt. Da der allgemeine Arbeitsmarkt aber verschlossen ist, wird praktisch diese Rente bzw. eigentlich Arbeitszeit nicht aufgeteilt in Rente + Arbeit.
Verschlossen heißt eigentlich, dass nicht genügend Teilzeitarbeitsplätze für Ihre Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Diese Rente kann in eine halbe Rente umgewandelt werden, wenn dies nicht mehr der Fall ist.
Falls sich Ihre Gesundheit verschlechtert, so dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 3 Stunden arbeiten können, erhalten Sie eine volle EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen. Die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes, bzw. die Arbeitsmarktrente spielt dann keine Rolle mehr. Die volle AM-Rente ist auch genau so hoch, wie eine volle EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen. Da ändert sich also nichts (abgesehen von hypothetischen Ausnahmen).
Bei Gesundheitsverschlechterung wesentlicher Art, würde ein neuer Rentenantrag evtl. zu einer vollen EM-Rente, sogar auf unbestimmte Dauer ("unbefristet") führen.
Wenn sich der Arbeitsmarkt bessern sollte, könnten Sie auch Widerspruch gegen den Wegfall einlegen und die Rente neu beantragen, selbst wenn es keine wesentliche Besserung gegeben hätte. Es ist ja nicht gesagt, dass die Gewährung einer AM-Rente aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eine Fehlentscheidung war und Ihnen eine volle EM-Rente zugestanden hätte. Vielleicht ist Ihr Gesundheitszustand bereits jetzt schlechter als zu Beginn der AM-Rente.
W*lfgang oder ein anderer Experte wird meinen Beitrag prüfen und ggfs. - zumindest Teilen - berichtigen oder ergänzen.
Vielleicht hat er sogar schon in der Zwischenzeit selber Stellung genommen, weil ich nicht der Schnellste bin :-)
Alles Gute für Sie