Zitiert von: Thomas
Danke für die Antworten, die mir aber leider nicht wirklich weiterhelfen.
Ich nehme an, ich muss als erstes
EM Antrag beim
DRV stellen, richtig? Angenommen, mir wird die Arbeitsmarktrente gewährt, wer ist in dieser Zeit für mich zuständig? Der
DRV oder das Jobcenter?
In jeder Rehabilitationseinrichtung gibt es auch eine Abteilung "Sozialer Dienst". Diese Mitarbeiter sind dazu da, um noch während der Reha vor Ort zu klären, wie es weiter gehen kann. Es ist also zu empfehlen, dass Sie sich dort direkt beraten lassen, denn die bekommen - wenn nötig - auch Einsicht in Ihre Krankenakte.
Hier im Forum kann man doch nur spekulieren. Werden Sie z. B. arbeitsunfähig entlassen, könnte die Krankenkasse zuständig sein, sofern Sie dort noch nicht 'ausgesteuert' sind.
Wenn Sie vor der Reha Anspruch auf ALG I hatten, könnte es sein, dass Sie dort doch noch Ansprüche haben aufgrund der "Corona-Regelung" (ALG I verlängert sich um drei Monate, wenn der Anspruch zwischen dem 01.5.-31.12.2020 enden würde).
Wenn beides nicht geht, wäre das Jobcenter bzw. das Amt für Grundsicherung für Sie zuständig (in manchen Städten/Bundesländern ist dies ein Amt, in anderen ist es getrennt, da müssen Sie sich vor Ort erkundigen).
Und ja, um überhaupt EM-Rente zu erhalten, müssen Sie selbst tätig werden und einen Antrag stellen. Von alleine passiert da nichts.
Und ob Ihnen dann eine EM-Rente überhaupt (teilweise oder volle oder eine 'Arbeitsmarktrente') zusteht, hängt dann davon ab, wie der Gutachter der DRV am Ende entscheidet. Die Einschätzung im Entlassungsbericht der Klinik ist NICHT verbindlich.
Und ob dann am Ende eine gewährte EM-Rente ausreicht oder Sie aufstockende Leistungen vom Jobcenter beziehen müssen, beantwortet erst dann Ihre Frage, wer dann zuständig ist. Vielleicht nämlich beide.
Versuchen Sie schnellstmöglich noch einen Termin bei dem Sozialdienst in der Klinik zu bekommen. Die können Ihnen auch helfen, den Antrag auf EM-Rente zu stellen.
Alles Gute!