Zitiert von: rena
Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsmarktrente.
Ist es so, dass wenn ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann und auch nach einer abgeschlossenen Teilqualifizierung keinen Job bekomme, eine Arbeitsmarktrente beantragen kann.
Vielen Dank für die Antworten
Wie alt sind Sie denn? Der Beruf kann schon noch eine Rolle spielen, falls das Geburtsdatum vor 1961 liegt. Ans trägt das Risiko Ihrer Arbeitsvermittlung die Arbeitslosen-und nicht die Rentenversicherung. Diese kommt erst bei gesundheitlichen Problemen ins Spiel. Eine Arbeitsmarktrente explizit beantragen geht ebenfalls nicht, der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist zu stellen und dann entscheidet die RV über Ihre Leistungsfähigkeit. Eine Vollrente erhalten Sie, wenn die Leistungsfähigkeit für alle erdenklichen Tätigkeiten unter 3 Stunden gesunken ist. Liegt diese über 3,aber unter 6 Stunden, erhalten Sie eine Teilrente. Über 6 Stunden bedeutet gar keine Rente. Erh Sie besagte Teilrente, haben aber keinen Teilzeit-Arbeitsplatz in Aussicht, kommt es zur besagten Arbeitsmarktrente. Eine Teilrente für den Fall, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gibt es für das erwähnte Geburtsdatum. Generell wird vor einer Berentung stets geprüft, ob eine Rehamassnahme oder Umschulung
etc. in Betracht kommt.