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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente auch bei Vergleich

von Schorsch28.01.2014 | 12:08
986 Ansichten
4 Antworten

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Im Rechtsstreit wegen voller Erwerbsminderungsrente wurde ein Vergleich geschlossenüber eine halbe Rente. das heißt weil ich noch mindestens 3 stunden täglich arbeiten kann, bekomme ich eeeich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente und der Rechtsstreit ist beendet. Wird mir dieses Rente auch wenn ich sie ja damit akzeptiert habe als volle Rente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes bewilligt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schorsch,

da der Rentenversicherungsträger an den vor Gericht geschlossenen Vergleich gebunden ist, wird Ihnen in der nächsten Zeit vermutlich der Bescheid über die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugehen.

Sie können jedoch nach Erhalt des Bescheides einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. Bei Ablehnung steht Ihnen der Rechtsweg wieder offen!

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3 Antworten

Nick L. Beckam 28.01.2014 | 12:18
Nein, weil der Vergleich dies eben so nicht beinhaltet.
KSCam 28.01.2014 | 12:28
Wer hat den Vergleich denn geschlossen? Sie oder irgendein user im Forum? Sie können es ja gegebenefalls bei der DRV beantragen (und vielleicht wieder bis vors SG gehen :))
SB Wiedereingliederungam 28.01.2014 | 14:51
So schnell geht das nicht! Zunächst einmal muß geprüft werden, ob der (Teilzeit)Arbeitsmarkt in Ihrem Fall tatsächlich verschlossen ist. Und da es durchaus Regionen mit einer sehr niedrigen Arbeitslosenquote in Deutschland gibt, ist das keinesfalls selbstverständlich. Keinesfalls unüblich ist auch, dass "Arbeitsmarktrenten" erst nach einer Wartezeit von mindestens 1 Jahr bewilligt werden. In meinem persönlichen Bekanntenkreis befinden sich gleich mehrere teilweise erwerbsgeminderte Rentner, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. So verschlossen kann der (Teilzeit)Arbeitsmarkt also gar nicht sein....
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