Guten Tag,
wie oft muß eine Arbeitsmarktrente wieder bewilligt werden bis daraus eine Erwerbsgemindertenrente wird ?
Wie viele Jahre gehen dabei idR. ins Land ?
Silvia
Guten Tag,
wie oft muß eine Arbeitsmarktrente wieder bewilligt werden bis daraus eine Erwerbsgemindertenrente wird ?
Wie viele Jahre gehen dabei idR. ins Land ?
Silvia
Hallo Silvia,
eine Arbeitsmarktrente IST eine ERWERBSMINDERUNGSRENTE. Man nennt sie nur so, weil die EM-Rente dann nicht nur aus medizinischen Gründen gewährt wird, sondern weil beim Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen wird.
Die EM-Rente als Arbeitsmarktrente kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Erst wenn z.B. anläßlich eines Antrags auf Weitergewährung bei einer ärztlichen Begutachtung ein Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden festgestellt wird, ist es keine sog. "Arbeitsmarktrente" mehr.
In der Rentenhöhe ergibt sich kein Unterschied zu einer anderen vollen EM-Rente. Ist eine Besserung des Leistungsvermögens von unter 3 Stunden WAHRSCHEINLICH, wird eine zeitlich befristete Rente längstens für 3 Jahre gezahlt, ist eine Besserung UNWAHRSCHEINLICH, wird die volle EM-Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als Dauerrente gezahlt.
(s. auch gleiche Frage von @Claus - ein paar Seiten weiter hinten - und mein Beitrag dazu.)
MfG Rosanna.
Ich meine also eine dauerhafte Erwerbsgemindertenrente.
Silvia
Eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" wird NIE in eine unbefristete Rente umgewandelt, das sie, wie @Rosanna bereits erwähnte, von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist.
Sollte der (Teilzeit)Arbeitsmarkt eines Tages nicht mehr als verschlossen gelten, werden Sie statt der vollen "Arbeitsmarktrente" nur noch eine um 50 Prozent niedrigere Teil-Erwerbsminderungsrente erhalten!
Mir hat jemand gesagt dass eine Arbeitsmarktrente bei 3x3 Jahren als einer zweimaligen Wiederbewilligung automatisch in eine volle Erwerbsgemindertenrente über gehen würde.
Stimmt das also nicht ?
War das eine Fehlinformation ?
Silvia
Ja, DAS war eine Fehlinformation!
Nur Erwerbsminderungsrenten die AUSSCHLIEßLICH aus gesundheitlichen Gründen gewährt werden, werden im Regelfall nach neun Jahren in eine unbefristete Rente umgewandelt!
Hallo Silvia,
auch eine sogenannte Arbeitsmarktrente ist eine Erwerbsminderungsrente. Der Rentenversicherungsträger beginnt grundsätzlich mit der Gewährung einer Zeitrente (u.a. um auch den Gesundheitzustand ggf. erneut zu prüfen). Diese wird dann bei Notwendigkeit auch weitergewährt bzw. verlängert. Einen festen Zeitpunkt für die Umwandlung in eine Dauerrente gibt es nicht, wenn man von einer Regel ausgehen würde, wären es 9 Jahre, bevor über eine Rente auf Dauer entschieden würde.
Entschuldigung, irgendwie verstehe ich das nicht ganz.
Ich mache am besten ein Rechenbeispiel.
Volle Erwerbsgemindertenrente = 1000 Euro
Halbe Erwerbsgemindertenrente = 500 Euro
Arbeitsmarktrente = 1000 Euro
Wenn nun irgendwann die Umwandlung in die Dauerrente erfolgt, ist die Dauerrente dann 500 Euro oder 1000 Euro ?
Silvia
Volle EM-Rente = 1000 €
Halbe EM-Rente = 500 €
Arbeitsmarktrente = 1000 €
Fällt die Arbeitsmarktrente weg, = 500 €
Danke, jetzt habe ich es verstanden.
Das ist wirklich sehr hart und man sitzt immer auf einem Pulverfass dass man plötzlich 50% weniger Geld hat.
Wie ist das wenn man in das Alter der Altersrente kommt ?
Wird dann die Arbeitsmarktrente weiter gezahlt oder die in meinem Fall z.B. niedrigere Altersrente ?
Silvia
Ihre Regelaltersrente wird mindestens genauso hoch sein, wie Ihre VOLLE Erwerbsminderungsrente. (Arbeitmarktrente hin oder her!)
Dann vielleicht ?
Im Augenblick ist es jedenfalls so, dass laut Renteninformation meine Regelaltersrente ca. 350 Euro niedriger ist als meine volle Erwerbsgemindertenrente.
Oder ist daran etwas falsch ?
Silvia
wie wärs, wenn Sie sich persönlich beraten lassen?
Im Gespräch geht es vielleicht einfacher, als hier Stück für Stück, und noch ne Zusatzinformation und wieder ne Rückfrage,
nichts fü r ungut...
Ich dachte hier ist das Beratungsforum der Deutschen Rentenversicherung ?
Silvia
ja schon, aber wir sind jetzt bei Ihrer 7. Rückfrage und wissen noch nicht, ob Sie schon Rentnerin sind.
Eigentlich dachte ich aus der Fragestellung, dass Sie schon Rentnerin sind und die Rente schon verlängert wurde,
andererseit irritiert mich die Renteninformation, die ein Rentner eigentlich nicht mehr erhält..
deshalb dachte ich, ein Gespräch wäre besser.
Es gestaltet sich wirklich äußerst schwierig, Ihnen eine befriedigende Antwort zu geben.
Um nochmal bei dem Beispiel mit der vollen und halben und Arbeitsmarkt-Rente zu bleiebn:
Es ist NICHT zwingend gesagt, dass bei Wegfall der Arbeitsmarktrente nur noch eine "halbe" (teilweise) EM-Rente gezahlt wird. Siehe dazu meinen 1. Beitrag (bitte genau lesen!!!!).
Die EM-Rente in der Renteninformation ist deshalb höher als die Regelaltersrente, da in der EM-Rente eine ZURECHNUNGSZEIT enthalten ist, die Regelaltersrente aber OHNE Zurechnungszeit, und nur mit den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten berechnet ist.
Bevor Sie fragen: Zurechnungszeit ist die Zeit vom Leistungsfall der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr. Also als wenn Sie bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet hätten. Ich vermute, dass Sie das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, denn sonst gäbe es keinen so Krassen Unterschied der Rentenhöhen.
Alles klar jetzt? Ansonsten bitte bei der DRV nachfragen.
Ich bin 1962 geboren, noch kein Rentner, ab 2009 arbeitslos, GDB 80, taub, Tinnitus, daraus resultierend psychische Probleme.
Vielleicht liegt es aber auch daran, weil total widersprüchliches geschrieben wird.
Sie Rosanna schreiben:
Zitat:
Die EM-Rente als Arbeitsmarktrente kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden.
Zitat:
Es ist NICHT zwingend gesagt, dass bei Wegfall der Arbeitsmarktrente nur noch eine "halbe" (teilweise) EM-Rente gezahlt wird.
Realist schreibt:
Zitat:
Eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" wird NIE in eine unbefristete Rente umgewandelt, das sie, wie @Rosanna bereits erwähnte, von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist.
Zitat:
Sollte der (Teilzeit)Arbeitsmarkt eines Tages nicht mehr als verschlossen gelten, werden Sie statt der vollen "Arbeitsmarktrente" nur noch eine um 50 Prozent niedrigere Teil-Erwerbsminderungsrente erhalten!
Silvia
Ganz kurz meinen Kommentar dazu:
Meine Angaben entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten. Ich habe tagtäglich damit zu tun, bin also mehr "Spezialist" als @Realist. Obwohl dieser als Rentner sehr gute Beiträge liefert... ;-))
Es kommt schon häufiger vor, dass eine sog. Arbeitsmarktrente (die ja auch eine volle EM-Rente auf Zeit ist) nach vielen Jahren des Bezugs als eine "normale" volle EM-Rente weitergezahlt wird, weil OFT das Leistungsvermögen "mit dem Alter" und der Zunahme oder Verschlechterung von Krankheiten auf unter 3 Stunden sinkt. Ist eine Besserung dann noch unwahrscheinlich, wird die Rente als Dauerrente bis zur Regelaltersrente gezahlt, ansonsten wieder als Zeitrente. Eine EM-Rente NUR aus medizinischen Gründen darf längstens für 9 Jahre als Zeitrente gezahlt werden, danach ergibt sich aus dem Gesetz eine Dauerrente (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
Wenn nach Ablauf der Zeitrente immer wieder das Leistungsvermögen auf 3 - unter 6 Stunden beurteilt wird, kann es aber genauso möglich sein, dass die Arbeitsmarktrente längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird. Pauschal kann man das nicht sagen.
Auf eine EM-Rente als Arbeitsmarktrente besteht kein Anspruch mehr,wenn dem Rentner wieder ein Teilzeitarbeitsplatz (3 - 6 Stunden) zur Verfügung steht. Dann ist der Arbeitsmarkt ( = Teilzeitarbeitsmarkt ) nicht mehr verschlossen, und es wird nur noch die teilweise EM-Rente gezahlt.
Okay?
MfG Rosanna.
Danke Rosanna,
ich habe eben unglaubliche Angst vor nächstem Jahr wenn ich arbeitslos werde und dieser ganze Prozess ins rollen kommt.
Wie muß man als arbeitslose nachweisen dass der Arbeitsmarkt für einen verschlossen ist, um dann die Arbeitsmarktrente zu erhalten ?
Ich hoffe du verstehst mich
Rosanna.
Die Angst ist verständlich, aber "Angst fressen Seele auf". Also bitte nicht schon jetzt verrückt machen, okay?
Wenn Sie sowieso ab 2009 arbeitslos sind und Ihnen kein Ihrem Leistungsvermögen entsprechender Arbeitsplatz angeboten werden kann, GILT der Arbeitsmarkt als verschlossen. Es ist also von Ihnen nichts nachzuweisen, sondern der RV-Träger stellt zunächst einmal das Leistungsvermögen fest. Liegt es bei der angegebenen Stundenzahl, und Sie sind arbeitslos, wird ein verschlossener Arbeitsmarkt quasi "unterstellt".
Versuchen Sie, einigermaßen locker zu bleiben. Die DRV- Mitarbeiter und auch die Ärzte beißen niemanden! Lassen Sie es auf sich zukommen, ändern können Sie eh nichts.
Und Sie können auch nicht voraussehen, was nächstes Jahr sein wird.
Also: schön cool bleiben, auch wenn´s schwerfällt. Es nützt nichts, sich über Dinge aufzuregen, an denen man sowieso nichts ändern kann.
Vielleicht ist ja auch erstmal eine Reha-Maßnahme oder berufliche Maßnahme erforderlich? Sie könnten auch zunächst eine solche beantragen.
MfG Rosanna.
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