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Experten-Antwort

arbeitsmarktrente-gestellter Antrag bei der DRV

von upps20.08.2014 | 09:31
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Hallo, ich laß mal, dass die sog. Arbeitsmarktrente erst dann zu bekommen ist, wenn man , den Antrag auf volle EU-Rente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes, den Antrag 1 Jahr zuvor gestellt hat. Wenn man vorher Teil-EU-Rentner ist. Nun habe ich leider keinen Antrag bei der DRV gestellt auf volle EU-Rente, erhalte aber die Teil-EU-Rente, gestellt vor einem Jahr, weil ich arbeitslos war. Nun ist das Jahr um, dass ich keine Vermittlungsvorschläge von der Agentur erhalten habe. Ist es nun möglich oder sollte ich trotzdem den Antrag stellen auf volle Erwerbsminderung wegen verschlossenheit des Arbeitsmarktes, so dass im nachhinein mir eine Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit, zu bescheinigen ist, dass mir keine nach dem Restleistungsvermögen von 3-bis unter 6 Stunden einen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stand, bzw. es die Agentur nicht geschafft hat mir einen Teilzeitarbeitsplatz zu besorgen. Selbst die DRV hat nichts getan, obwohl die wissen, dass ich arbeitslos bin, da ich den Bescheid von der Agentur an die DRV sandte. Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine volle Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes, erhält ein Versicherter, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen drei und sechs Stunden liegt. Diese Rente wird grundsätzlich auf drei Jahre befristet, es sei denn die Erwerbsminderung kann voraussichtlich schon vorher behoben werden.Arbeitslos i. S. der rentenrechtlich relevanten konkreten Betrachtungsweise ist demnach derjenige Versicherte, der

- arbeitslos gemeldet ist,

- dauernd arbeitsunfähig krank ist und dessen Arbeitsverhältnis nur noch aus formalen Gründen besteht,

- in keinem Beschäftigungsverhältnis steht oder

- ein abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit mit einem monatlichen Einkommen bzw. Arbeitseinkommen bis zu 450 Euro und einer Arbeitszeit von weniger als drei Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich ausübt.

Hinweis:

Sie sollten einen Antrag auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. In diesem Verfahren wird dann überprüft, ob ein Anspruch besteht.

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4 Antworten

uppsam 20.08.2014 | 09:35
Hallo nochmal, leider konnte ich was nicht korrigieren. Nun habe ich leider keinen Antrag bei der DRV gestellt auf volle EU-Rente, erhalte aber die Teil-EU-Rente, gestellt vor einem Jahr, weil ich arbeitslos war. Hört sich blöd an. Nun habe ich leider keinen Antrag bei der DRV gestellt auf volle EU-Rente. Erhalte aber die Teil-EU-Rente schon länger. So ist es verständlicher.
=//=am 20.08.2014 | 09:47
Zitat von upps anzeigenausblenden
Ich weiß nicht, wo Sie das mit der Arbeitsmarktrente gelesen haben. Ist jedenfalls völliger Quatsch. Sehen Sie mal in Ihren Rentenbescheid: erhalten Sie eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit? Dann wäre Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 6 Stunden und dies hätte mit einer Arbeitsmarktrente gar nichts zu tun. Eine volle EM-Rente aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes , die sog. Arbeitsmarktrente, erhält ein Versicherter, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und 6 Stunden liegt UND Arbeitslosigkeit vorliegt oder keine Beschäftigung ausgeübt wird. Die sog. Arbeitsmarktrente wird immer auf Zeit (3 Jahre) gewährt, es sei denn, eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht unwahrscheinlich. Wenn Sie eine volle EM-Rente beantragen, wird Ihr Leistungsvermögen ärztlicherseits überprüft. Die Vorlage einer Bescheinigung der AfA, dass Sie nicht vermittelbar sind, ist nicht erforderlich.
Roland Vogtam 20.08.2014 | 19:39
Was ist der allgemeinen Arbeitsmarkt? Ich darf nicht mal einen Job als Tankwart annehmen, weil dieser ein anerkannter Beruf mit IHK abschluss ist. Laut Aussage meines Sachbearbeiters könnte ich noch 8 Stunden am Tag Briefumschläge von links nach rechts sortieren. NUr kann ich maximal eine halbe Stunde sitzen oder stehen. Mir fällt ein Job ein den ich machen könnte.... Matratzentester oder gibt es dafür auch schon einen IHK abschluss Da ich BU rentner bin, übernimmt die Arge keine Kosten für Vorstellungsgespräche, Dien Tentenversicherung laut meines Sachbearbeiters aber auch nicht
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