Eine volle Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes, erhält ein Versicherter, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen drei und sechs Stunden liegt. Diese Rente wird grundsätzlich auf drei Jahre befristet, es sei denn die Erwerbsminderung kann voraussichtlich schon vorher behoben werden.Arbeitslos i. S. der rentenrechtlich relevanten konkreten Betrachtungsweise ist demnach derjenige Versicherte, der
- arbeitslos gemeldet ist,
- dauernd arbeitsunfähig krank ist und dessen Arbeitsverhältnis nur noch aus formalen Gründen besteht,
- in keinem Beschäftigungsverhältnis steht oder
- ein abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit mit einem monatlichen Einkommen bzw. Arbeitseinkommen bis zu 450 Euro und einer Arbeitszeit von weniger als drei Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich ausübt.
Hinweis:
Sie sollten einen Antrag auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. In diesem Verfahren wird dann überprüft, ob ein Anspruch besteht.