Hallo,
ich laß mal, dass die sog. Arbeitsmarktrente erst dann zu bekommen ist, wenn man , den Antrag auf volle EU-Rente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes, den Antrag 1 Jahr zuvor gestellt hat.
Wenn man vorher Teil-EU-Rentner ist.
Nun habe ich leider keinen Antrag bei der DRV gestellt auf volle EU-Rente, erhalte aber die Teil-EU-Rente, gestellt vor einem Jahr, weil ich arbeitslos war.
Nun ist das Jahr um, dass ich keine Vermittlungsvorschläge von der Agentur erhalten habe.
Ist es nun möglich oder sollte ich trotzdem den Antrag stellen auf volle Erwerbsminderung wegen verschlossenheit des Arbeitsmarktes, so dass im nachhinein mir eine Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit, zu bescheinigen ist, dass mir keine nach dem Restleistungsvermögen von 3-bis unter 6 Stunden einen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stand, bzw. es die Agentur nicht geschafft hat mir einen Teilzeitarbeitsplatz zu besorgen. Selbst die DRV hat nichts getan, obwohl die wissen, dass ich arbeitslos bin, da ich den Bescheid von der Agentur an die DRV sandte.
Danke im Voraus