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Arbeitsmarktrente - Hinzuverdienst / Auswirkung auf Altersrente

von Roman22.02.2011 | 09:34
4135 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe eine Arbeitsmarktrente (volle Erwerbsminderung) Bei einer Reha vor Jahren wurde eine Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden festgestellt. Nach Ansicht meines Arztes bin ich nicht arbeitsfähig. Mein GdB beträgt 60% bis 2025. Antrag auf Pflegestufe I war gestellt worden - 65 Minuten Pflegebedarf täglich wurden im Nov. 2009 befundet. Mit einer Besserung der rheumatischen Erkrankung ist nicht mehr zu rechnen. Ich habe nun ein Angebot, 20 -30 Stunden / Monat zu arbeiten - im Homeoffice mit freier Zeiteinteilung. Darf ich bei einer Arbeitsmarktrente ebenso bis 400 Euro dazu verdienen? Sind die Hinzuverdienstgrenzen abhängig von der erhaltenen Rente oder dem Stundensatz? Riskiere ich mit einer Arbeitszeit von ca. 1 Std. täglich den Verlust meiner Existenzgrundlage, die die EU-Rente nun mal leider für mich ist? Kann ich die Höhe der Altersrente, die wohl durch die Erwerbsunfähigkeit niedriger sein wird als prognostiziert, durch eine private Altersrentenvorsorge (z.B. Minijobrente) ausgleichen? Oder ist dieser Weg ebenso verbaut? Wenn ja, mit welcher Faustregel kann ich meine spätere Altersrente ermitteln?

11 Antworten

Keith Moonam 22.02.2011 | 10:57
Die Hinzuverdinstgrenze von 400 EUR monatlich gilt auch bei einer als "Arbeitsmarktrente" gezahlten Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sofern in Ihrer Rentenberechnung eine Zurechnungszeit enthalten ist, ist eine weitere Beitragsleistung zum Zwecke einer höheren Altersrente vermutlich sinnlos. In diesem Fall würde die bisherige Erwerbsminderungsrente in gleicher Höhe als Regelaltersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze besitzgeschützt weitergezahlt werden.
-am 22.02.2011 | 10:58
Auch bei einer Arbeitsmarktrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze für die Zahlung der Rente in voller Höhe 400 Euro. Bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Beschäftigungsaufnahme mit. Als "Faustregel" für die Höhe Ihrer späteren Altersrente können Sie die Höhe Ihrer derzeitigen Rente nehmen. Der jetzige Zahlbetrag ist nämlich grundsätzlich besitzgeschützt; dies gilt zumindest dann, wenn Sie die Erwerbsminderungsrente bis zum Beginn der Altersrente beziehen.
floham 22.02.2011 | 19:35
Hallo Michl, nur weil jemand eine Pflegestufe hat, heißt das noch lange nicht, dass er dann arbeitsunfähig ist bzw. erwerbsgemindert. Genauso wie bei einer Schwerbehinderung gibt es noch etliche Menschen, die trotzdem arbeiten gehen können. Ich bin schon etwas erschrocken, was sich manche Menschen vorstellen, was Pflegegeld oder Behinderung betrifft...sprachlos bin. Eine Behinderung muss doch nicht zwangsläufig auf den ausgeübten Beruf auswirken. So kann z.B ein Rollstuhlfahrer im Büro am PC arbeiten aber beim Anziehen, bei der Körperpflege Hilfe benötigen und somit Pflegebedürftig sein. Bitte nicht immer alles auf einen Haufen mischen... Sorry, war jetzt Off-Topic, aber musste mal gesagt werden.
Michlam 22.02.2011 | 20:33
Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit Die "erhebliche Pflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen. Beispiel: Eine Dame lebt im eigenen Haushalt. Sie benötigt Hilfe beim Waschen von Intimbereich und Unterkörper. Außerdem kann sie Hosen und Strümpfe nicht allein anziehen. Das Ausziehen klappt abends mühsam aber ohne Hilfe. Einmal wöchentlich wird Hilfe beim Baden benötigt. Drei Mal in der Woche kommt die Tochter, bringt vorgekochtes Essen, kauft ein und macht weitere Hausarbeiten. Hier sind meist die Voraussetzungen für die Stufe I erfüllt. Bei Pflegestufe I werden ab dem 1.1.2010 225 Euro Pflegegeld bzw. 440 Euro als Sachleistung ausgezahlt. Wichtig: Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK bescheinigt wurde, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist. Diese "Heimbedürftigkeitsbescheinigung" kann auch ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Stufe I nicht erfüllt sind. Das wird in der Öffentlichkeit häufig als "Pflegestufe 0" bezeichnet. Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Im März 2008 hat der Bundestag umfangreiche Änderungen der Pflegeversicherung beschlossen. Die aktuellen Beträge für Pflegegeld und Sachleistungen finden Sie hier. Eine ausführliche Beschreibung der Veränderungen durch die Pflegereform können sie als PDF-Datei herunterladen. Quellen: BRi, Seite 65ff, §15 SGB XI Aufzaehlung Pflegestufe 0 Aufzaehlung Pflegestufe II Aufzaehlung Pflegestufe III Quelle: http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_1.html
Romanam 23.02.2011 | 10:04
Vielen Dank für die Antwort! Ging sehr fix.
floham 23.02.2011 | 11:09
Sorry Michl... da gibt es etliche von Behinderten, die stolz sind, wenigstens einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen zu können und am Arbeitsleben teilzunehmen und da kommt einer und sagt.. das kannst Du nicht, denn Du bekommst ja Pflegestufe I. Hm... Sicherlich bist Du jetzt überrascht, dass es sogar Menschen gibt die mit Pflegestufe II arbeitsfähig sind. Du solltest die Menschen einfach individueller sehen mit ihren verschiedenen körperlichen Einschränkungen. Denn wenn das Eine mit dem anderen zu tun hätte, würden ja alle Menschen mit Pflegestufe I eine EM-Rente zustehen. Und dem ist nicht so. Im Gegenteil, auch hier wird trotz Schwerbehinderung und Pflegestufe eine Rente seitens der DRV auch abgelehnt. Weil eben das Eine mit dem Anderen nichts zu tun hat. :-)
Romanam 23.02.2011 | 10:27
*** 65 Minuten Pflegebedarf*** hier kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Erst Pflegestufe beantragen und Rente bekommen, wem es zusteht ist o.k. aber wenn jemand arbeiten möchte, dann kann ich hier die Pflegestufe nicht verstehen. Entweder ich brauche Hilfe (dann kann ich auch nicht arbeiten). Was es so alles gibt...
Hätte ich das wohl besser nicht erwähnen sollen, aber die Pflegestufe wurde beantragt, da ich in Schubfällen keinerlei körperliche Arbeit erledigen kann und auf Mithilfe angewiesen bin. Ein 48Seitiges Gutachten liegt vor. Im Falle des Rheumas sieht es nun mal leider so aus. Ich will darauf auch nicht näher eingehen, weil es off topic ist und man darüber streiten kann.
Noch ein Hinweis: Zur Pflegestufe I benötigt man mind. 90 Minuten Pflegebedarf. Ich zahle mein Pflege aus eigener Tasche und da ich immense Mehrkosten habe durch meine Erkrankung, die noch Kassenleistungen sind, liegt mein monatlicher Eigenaufwand bei 200,- Euro, den ich aus meiner schmalen Rente selbst tragen muss ... weil ich eben keine Pflegestufe I habe. Hätte ich aber diese könnte ich leben, jetzt spare ich halt am Essen, an Kleidung, da ich zum Leben 50,- Euro die Woche nach Abzug aller Kosten habe. Wie hoch ist der Satz für Hart4?
Michlam 23.02.2011 | 20:58
Sorry Schade aufgrund dem Fall in unserer Familie gehe ich eben von einem anderen Standpunkt aus. Daher sah ich dass solch eine Person die soviel Hilfe braucht nicht fähig ist überhaupt etwas zu tun ist übrigens auch Schwerstbehindert. Wenn die Dame eben wie anfangs angegeben hat ist dies auch ihr Problem. Es gibt auch noch das persönliche Budget für Schwerbehinderte. Wollte niemanden beleidigen ich sehe es nur aus unserer Familie das es nicht möglich wäre.
Michlam 22.02.2011 | 17:14
Zitat von Roman anzeigen
*** 65 Minuten Pflegebedarf*** hier kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Erst Pflegestufe beantragen und Rente bekommen, wem es zusteht ist o.k. aber wenn jemand arbeiten möchte, dann kann ich hier die Pflegestufe nicht verstehen. Entweder ich brauche Hilfe (dann kann ich auch nicht arbeiten). Was es so alles gibt...
Romanam 23.02.2011 | 10:01
Zitat von Michl anzeigen
Ich beziehe eine Arbeitsmarktrente (volle Erwerbsminderung) Bei einer Reha vor Jahren wurde eine Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden festgestellt. Nach Ansicht meines Arztes bin ich nicht arbeitsfähig. Mein GdB beträgt 60% bis 2025. Antrag auf Pflegestufe I war gestellt worden - 65 Minuten Pflegebedarf täglich wurden im Nov. 2009 befundet. Mit einer Besserung der rheumatischen Erkrankung ist nicht mehr zu rechnen. Ich habe nun ein Angebot, 20 -30 Stunden / Monat zu arbeiten - im Homeoffice mit freier Zeiteinteilung. Darf ich bei einer Arbeitsmarktrente ebenso bis 400 Euro dazu verdienen? Sind die Hinzuverdienstgrenzen abhängig von der erhaltenen Rente oder dem Stundensatz? Riskiere ich mit einer Arbeitszeit von ca. 1 Std. täglich den Verlust meiner Existenzgrundlage, die die EU-Rente nun mal leider für mich ist? Kann ich die Höhe der Altersrente, die wohl durch die Erwerbsunfähigkeit niedriger sein wird als prognostiziert, durch eine private Altersrentenvorsorge (z.B. Minijobrente) ausgleichen? Oder ist dieser Weg ebenso verbaut? Wenn ja, mit welcher Faustregel kann ich meine spätere Altersrente ermitteln?
*** 65 Minuten Pflegebedarf*** hier kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Erst Pflegestufe beantragen und Rente bekommen, wem es zusteht ist o.k. aber wenn jemand arbeiten möchte, dann kann ich hier die Pflegestufe nicht verstehen. Entweder ich brauche Hilfe (dann kann ich auch nicht arbeiten). Was es so alles gibt...
Hätte ich das wohl besser nicht erwähnen sollen, aber die Pflegestufe wurde beantragt, da ich in Schubfällen keinerlei körperliche Arbeit erledigen kann und auf Mithilfe angewiesen bin. Ein 48Seitiges Gutachten liegt vor. Im Falle des Rheumas sieht es nun mal leider so aus. Ich will darauf auch nicht näher eingehen, weil es off topic ist und man darüber streiten kann.
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