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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente + Minijob = immer Überprüfung? Arzt rät zu Minijob!

von WernerH31.07.2019 | 17:59
244 Ansichten
2 Antworten

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Hallo. Ich lese hier soviel, dass bei es bei einer Arbeitsmarktrente und einem Minijob mit Problemen zu rechnen sind. Da man bei einer Arbeitsmarktrente noch ein restvermögen an Arbeitsleistung hat, rät mir auch mein Arzt, einen Minijob endlich mal zu suchen. Habe dies Aufgrund der Angst (Überprüfung der Rente) immer weit gegeschoben. Meine Arbeitsmarktrente wurde schon 2x um je 3Jahre verlängert. In 2020 steht wieder ein Verlängerungsantrag an. Doch möchte ich mich mal trauen, einen Minijob zu wagen... Ich werde natürlich alle Bedingungen einhalten. Frage: Ich (50)muß ja jede Beschäftigung dem Rententräger melden. Also auch diesen Minijob. Bringt es etwas, wenn im Arztattest steht, dass mir meine Ärzte raten, einen Minijob mit einer geringen Stundenzahl (z.B. 2-max. 3 Stunden pro Tag) zu versuchen? Ich werde sicherlich keinen Ganz- oder Teilzeitjob mehr ausüben können. Dazu geht es mir gesundheitlich (auch lt. Atteste) zu schlecht. Aber 2 Stundne pro Tag eine leichte Hilfstätigkeit sollte ich packen. Wie würde eine Überprüfung einer solchen befr. Arbeitsmarktrente aussehen? Beim MDK vorsprechen? Oder wird einfach nach Aktenlage die Rente gestrichen, auf eine teilw. EMR geändert etc.? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo WernerH,

wie von Schorsch beschrieben, ist die Aufnahme eines Minijobs in aller Regel unproblematisch, wenn sich Ihre Arbeitsleistung im Rahmen Ihres festgestellten Restleistungsvermögens bewegt.

Nur in absoluten Einzelfällen erfolgt eine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst, und zwar dann, wenn begründete Zweifel am weiteren Vorliegen der Erwerbsminderung bestehen. Bevor in diesen Fällen Renten entzogen oder in eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung umgewandelt werden, erhalten betroffene Rentner eine Vorabinfo in Form eines Anhörungsschreibens. Dies passiert allerdings, wie bereits geschildert, nur in sehr wenigen Ausnahmefällen.

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1 Antworten

Schorscham 31.07.2019 | 19:44
Sofern die tägliche Arbeitszeit unter drei Stunden liegt und die angestrebte Tätigkeit mit den dokumentierten gesundheitlichen Einschränkungen harmoniert, dürften keinerlei Probleme auftauchen. Allerdings KANN jede Arbeitsaufnahme eine erneute Überprüfung des tatsächlichen beruflichen Leistungsvermögens auslösen, auch wenn das äußerst selten passiert! MfG
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