Jemand bekommt die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit, auch wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Der Fall ist klar, er bekommt falls nötig, Aufstockung durch das Jobcenter. Wie verhält es sich, lebte diese Person mit einer Person zusammen, die ihrerseits die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit - jedoch keine Arbeitsmarktrente - bekommt. Werden beide vom Jobcenter aufgestockt, oder der eine vom Jobcenter, der andere vom Sozialamt mit Hilfe zum Lebensunterhalt. Weiß das jemand? Danke vorab
02.07.2017, 20:34
von
ThomasausLautern
02.07.2017, 23:55
von
Andre*s
Die Person mit Arbeitsmarktrente ist erwerbsfähig, bekommt also regulär aufstockende Leistungen vom JC. Wenn diese Person mit jemandem zusammenlebt (also eine Bedarfsgemeinschaft bildet), der eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bekommt, so hat diese Anspruch auf Sozialgeld vom Jobcenter (§ 19 Abs. (1) SGB II).
Es bekommen also beide Leistungen vom Jobcenter.
(Sobald die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet ist, trifft § 19 Abs. (1) SGB II nicht mehr zu und die Person müsste Grundsicherung beim Sozialamt beantragen.)
03.07.2017, 10:25
Experten-Antwort