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Arbeitsmarktrente möglich ?

von Michael05.11.2007 | 20:32
2099 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bitte höflichst um Aufklärung. Der Gutachter beurteilt mich zwischen vier und sechs Stunden in meinem erlernten Beruf und vollschichtig auf dem allgemeine Arbeitsmarkt. Frage : zählt in meinem Fall hier der Arbeitsmarkt auch als verschlossen ? (Arbeitsamt hat keine vollschichtige Arbeit und auch keine Teilzeitstelle für mich ) Teilzeitarbeitsmarkt heißt bitte was ? Ist eine Arbeitsmarktrente ebenso hoch wie die EM-Rente ? wird aber nur befristet gezahlt ? Danke für Antworten .

4 Antworten

Schwarzwälderinam 05.11.2007 | 20:40
Welchem Jahrgang gehören Sie denn an?
Unbekanntam 05.11.2007 | 20:55
Hallo, sofern Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind, genießen Sie noch einen Berufsschutz. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente, die aufgrund Berufsschutz gezahlt werden, ist der Arbeitsmarkt NICHT verschlossen. Die volle Erwerbsminderungsrente würde Sie voraussichtlich nur bekommen, wenn Sie unabhängig von Ihrem Beruf teilweise erwerbsgemindert wären. Am Rande bemerkt, selbst dann wäre Ihnen die Arbeitsmarktrente nicht sicher. Es kommt drauf an in welchem Bundesland Sie wohnen. So gilt zum Beispiel im Bundesland Thüringen der Arbeitsmarkt automatisch als verschlossen, dagegen in Bayern etc. wird bei der zuständigen Arbeitsagentur angefragt und individuell entschieden.
Michaelam 06.11.2007 | 10:03
Danke für die Teilnahme . Ich bin Jahrgang 50 und habe 50 % GdB und Bundesland ist Berlin.Bei mir zählt auch noch Recht bis 31.12.2000. Ist alles sehr verworren für mich. Kann man mir nochmals etwas dazu schreiben bezw. Tipps etc. geben -Danke.
Schwarzwälderam 06.11.2007 | 10:40
Eine Arbeitsmarktrente ist eine EM Rente, folglich auch genauso hoch. Ob Sie bei dem beschriebenen Leistungsvermögen eine Arbeitsmarktrente erhalten können kann man so direkt nicht sagen, da zuerst Ihre Verweisbarkeit auf zumutbare Tätigkeiten (die evtl. noch vollschichtig ausgeübt werden können) geprüft werden muß. Hier hilft nur eine Antragstellung um Klarheit zu bekommen, da auch der Rentenberater der Rentenversicherung nichts im Vorfeld dazu sagen kann. Bei ihrem Jahrgang könnten sie jedoch mit 60 Jahren in die Altersrente wegen Schwerbehinderung gehen, wenn Sie bis dahin noch mind. 50% schwerbehindert sind. Sofern Sie die Vertrauensschutzregelungen erfüllen, wäre dann sogar eine ungekürzte Rente möglich.
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