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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente nach einem Jahr

von Markus15.03.2017 | 19:34
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7 Antworten

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Ich habe eine Frage zur Arbeitsmarktrente. Im Mai 2016 habe ich eine EM-Rente beantragt. Mir wurde eine teilweise EM-Rente ab 1.12.16 befristet bis zum 30.9.17 bewilligt. Ich war beschäftigt bis 31.12.16. Ab 1.1.17 beziehe ich bis ca. Juni 2017 zusätzlich zur Rente gekürztes Krankengeld. Danach möchte ich ALG1 beantragen. Da ich aber nach einem Jahr ab Antragstellung keine Arbeit habe erhalte ich dann die Arbeitsmarktrente und kein ALG1 mehr ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus,

stellt sich im Rahmen der Prüfung des Leistungsvermögens des Antragstellers heraus, dass er noch mindestens 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, wäre keine Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen. Ergibt sich jedoch, dass er noch zwischen 3 und 6 Stunden einsatzfähig ist, muss die Arbeitsmarktsituation in die Entscheidung einfließen.

Hier erfolgt eine konkrete Betrachtungsweise des Arbeitsmarktes. Ob für Sie eine Arbeitsmarktrente zu leisten ist, wäre in einem persönlichen Beratungsgesprächstermin in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung zu klären, da die Gewährung der jetzigen Rente auch auf anderen Tatsachen basieren kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Anusam 15.03.2017 | 19:49
Sie sollten erst einmal konsequent nach einer Teilzeitstelle suchen, dann finden Sie auch Arbeit. Wenn Sie keinen Job finden, ist dafür die Bundeagentur für Arbeit verantwortlich und nicht die gesetzliche Rentenversicherung. Oder übernimmt Ihre Kfz-Versicherung auch Ihre ambulanten und stationären Behandlungskosten bei Krankheit? Gewöhnlich ist dafür die Krankenversicherung zuständig......
dfsfam 15.03.2017 | 19:43
nicht, wenn sie eine "rente wegen teilweiser erwerbsminderung bei berufsunfähigkeit" erhalten.
Schorscham 16.03.2017 | 02:40
Arbeitslosigkeit alleine begründet noch keinen Anspruch auf eine "Arbeitsmarktrente". Erst wenn der regionale (Teilzeit)Arbeitsmarkt offiziell als verschlossen gilt, muss die DRV eine "Arbeitsmarktrente" bewilligen. Arbeitslosigkeit muss aber bekanntlich nicht zwingend an einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes liegen. Mangelhafte Bemühungen können ebenfalls verantwortlich sein. MfG
Markusam 16.03.2017 | 08:59
Hallo, ich habe vor, mir einen Teilarbeitsplatz zu suchen. Bei der Arbeitsagentur bin ich gemeldet. Ich habe aber die Befürchtung, dass die Rentenversicherung mir eine Arbeitsmarktrente aufdrückt, weil es ja heißt, dass nach einem Jahr der Rentenantragstellung und Arbeitslosigkeit eine Arbeitsmarktrente verordnet wird. Ich möchte keine Arbeitsmarktrente.
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