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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente Umwandlung in volle Rente

von Himbeere09.08.2018 | 13:12
391 Ansichten
14 Antworten

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Ich beziehe Arbeitsmarktmarktrente und wollte wissen, ob, wenn ich aufgrund von krankheitlicher Verschlechterungen eine volle EM-Rente bekäme, die Zurechnungszeiten des neuen Gesetzes auch auf mich zutreffen würden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Himbeere,

wir verweisen auf den Beitrag von Schorsch. Ergänzend dazu weisen wir darauf hin, dass der Eintritt des Leistungsfalles (ab wann liegt Erwerbsminderung vor) entscheidend bei der Berechnung Ihrer Rentenhöhe bleibt.

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13 Antworten

Kaiseram 09.08.2018 | 13:23
Nein!
Himeeream 09.08.2018 | 13:27
Wieso ich habe doch nur eine teilweise EM und nur die Arbeitsmarktlage eine ganze, das dürfte ja wohl ein Unterschied sein...
DRVam 09.08.2018 | 13:37
Arbeitsmarktrenten sind höchst umstritten, was den verschlossenen Arbeitsmarkt bei fast Vollbeschäftigung angeht. Sie sollten froh sein, dass diese noch nicht so im Focus der Politik steht und Sie gezwungen wären, sich mit/oder ohne Hilfe der AfA einen Arbeitsplatz zu suchen, weil Sie nur die halbe Rente ausgezahlt bekämen. Stattdessen noch mehr herauszuholen, weil man gerne in das (noch nicht verabschiedete) neue Recht möchte, ist da schon echt dreist. Wird aber nicht gelingen, da Sie schon eine volle EM-Rente erhalten. Der Tatbestand, dass Sie nur teilerwerbsgemindert sind, hilft Ihnen da nicht.
???am 09.08.2018 | 13:23
Eine Arbeitsmarktrente ist immer eine volle EM-Rente. Von daher gibt es keine Neuberechnung, auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern sollte.
Schorscham 09.08.2018 | 13:37
Ihre persönlichen Entgeltpunkte wurden aber bereits ermittelt und gelten sowohl für eine Teil-EM-Rente als auch für eine volle EM-Rente, egal ob es sich dabei um eine "Arbeitsmarktrente" oder um eine "normale" volle EM-Rente handelt. Der unterschiedliche Zahlbetrag ergibt sich einzig und allein aus dem Rentenartfaktor, der bei einer Teil-EM-Rente 0,5 und bei einer vollen EM-Rente 1,0 Beträgt. MfG
Franz Josefam 09.08.2018 | 15:24
Der/die Experte/in kann einem nur leid tun. Ihre Frage wurde bereits erschöpfend beantwortet, finden Sie sich damit ab. Und den Beitrag des Users @DRV sollten Sie sich noch einmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen. Der hat nämlich völlig recht und Ihre sogenante Arbeitsmarktrente könnte schneller weg sein als Sie denken, da dieser sogenannte verschlossene Teilzeitarbeitsmarkt ein Mythos ist, was hoffentlich auch bald die Bundestagsabgeordneten mitbekommen werden....
Himbeeream 09.08.2018 | 15:12
Ich hoffe der Experte antwortet noch
Franz Josefam 09.08.2018 | 15:40
Zitat von Himbeere anzeigen
Sie wollen mir nicht ernsthaft meine Meinung verbieten, oder? Wenn Sie tatsächlich gesundheitsbedingt keine Teilzeitarbeit verrichten können, hätten Sie Anspruch auf eine volle EM-Rente aus rein gesundheitlichen Gründen ohne Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage - sofern Sie das nachweisen können. An der Rentenhöhe würde sich aber, wie bereits mehrfach erwähnt, NICHTS ändern. Aber wenn Sie lange genug warten, erhalten Sie vielleicht doch noch Ihre Wunschantwort.
Himbeeream 09.08.2018 | 15:49
Wenn nicht mal der Experte antworten kann werde ich bestimmt nicht auf Ihre Antwort hören!
Himbeeream 09.08.2018 | 15:29
Zitat von Franz Josef anzeigen
Ich hoffe der Experte antwortet noch
Der/die Experte/in kann einem nur leid tun. Ihre Frage wurde bereits erschöpfend beantwortet, finden Sie sich damit ab. Und den Beitrag des Users @DRV sollten Sie sich noch einmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen. Der hat nämlich völlig recht und Ihre sogenante Arbeitsmarktrente könnte schneller weg sein als Sie denken, da dieser sogenannte verschlossene Teilzeitarbeitsmarkt ein Mythos ist, was hoffentlich auch bald die Bundestagsabgeordneten mitbekommen werden....
So ein Quatsch. Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen kann ich tatsächlich nicht mehr auf dem Teilzeitarbeitsmarkt arbeiten also halten Sie sich bitte mal zurück!
Kaiseram 09.08.2018 | 18:05
Zitat von Franz Josef anzeigen
So ein Quatsch. Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen kann ich tatsächlich nicht mehr auf dem Teilzeitarbeitsmarkt arbeiten also halten Sie sich bitte mal zurück!
Sie wollen mir nicht ernsthaft meine Meinung verbieten, oder? Wenn Sie tatsächlich gesundheitsbedingt keine Teilzeitarbeit verrichten können, hätten Sie Anspruch auf eine volle EM-Rente aus rein gesundheitlichen Gründen ohne Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage - sofern Sie das nachweisen können. An der Rentenhöhe würde sich aber, wie bereits mehrfach erwähnt, NICHTS ändern. Aber wenn Sie lange genug warten, erhalten Sie vielleicht doch noch Ihre Wunschantwort.
In diesem Fall wird Sie auch die morgige Antwort des Experten enttäuschen. Dafür braucht man kein Hellseher zu sein.
Franziam 10.08.2018 | 06:39
Zitat von Franz Josef anzeigen
Ich hoffe der Experte antwortet noch
Der/die Experte/in kann einem nur leid tun. Ihre Frage wurde bereits erschöpfend beantwortet, finden Sie sich damit ab. Und den Beitrag des Users @DRV sollten Sie sich noch einmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen. Der hat nämlich völlig recht und Ihre sogenante Arbeitsmarktrente könnte schneller weg sein als Sie denken, da dieser sogenannte verschlossene Teilzeitarbeitsmarkt ein Mythos ist, was hoffentlich auch bald die Bundestagsabgeordneten mitbekommen werden....
Genau, die Arbeitsmarktrente muss abgeschafft werden. Dann hätten wir bestimmt 5000.000 Erwerbsminderungsrentner weniger. Und von dem Geld könnten dann die richtigen vollen EMR die unberechtigtenAbschläge zu gute kommen.
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