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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente und Arbeit

von Herr Müller23.02.2021 | 09:48
65 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe eine teilw. EMR als Arbeitsmarktrente, d.h. die volle Summe wird ausgezahlt weil der Arbeitsmakrt verschlossen ist. Ich könnte nun eine Tätigkeit von 5 Std. pro Woche annehmen (wäre damit noch unter den erlaubten 6300 €), allerdings wären die 5 Std. an einem Tag. Dazu meine Frage: Gilt für mich auch die max. 3 Std.-Regel oder kann ich da ich ja die Teil-EMR bewilligt bekommen habe und wg. des verschlossenen Arbeitsmarktes voll beziehe, auch 5 Std. am Tag/einmal die Woche arbeiten (Korbwaren-Verkauf an einem Marktstand/samstags)? Danke für eine Rückantwort und schöne GRüße!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Müller,

grundsätzlich ist die Aufnahme einer Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger anzuzeigen. Dies können Sie auch den Informationen aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden, da die Aufnahme einer Beschäftigung einen Einfluß auf die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für den weiteren Rentenbezug haben kann.

Ihr Rentenversicherungsträger wird Ihr Anliegen überprüfen und Sie über den Ausgang dieser Überprüfung informieren.

Das Forum ist nicht dafür geeignet, Aussagen zu medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für einen weiteren Rentenbezug zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Müller,

um nochmals auf Ihre Frage zurückzukommen teilen wir Ihnen mit, dass eine Beschäftigung von 1x wöchentlich für 5 Stunden bei einem Leistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden kein Problem darstellen sollte.

Die Entscheidung hierüber trifft jedoch immer Ihr Rentenversicherungsträger im Einzelfall.

Wir bleiben daher bei der Empfehlung aus unserer ersten Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Herr Mülleram 23.02.2021 | 13:40
Sehr geehrtes Experten-Team, danke für die Antwort - das klärt meine Frage aber nicht. Mir geht es nicht um meine Gesundheit (ich kann zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten, deshalb Teil-EMR, kein Teilzeitjob vorhanden, deshalb Arbeitsmarktrente). Meine Frage ist ob für mich die 3 bis 6 Stunden Beschäftigung pro Tag gelten oder die bis 3 Stunden ???? Ist aus dem Bescheid nicht ersichtlich. Schöne Grüße
Schadeam 23.02.2021 | 14:04
Sie müssen jeden Job den Sie annehmen melden. Haben Sie einen Job mit 3-6 Stunden, dann haben Sie einen Teilarbeitsplatz, damit ist der Arbeitsmarkt für Sie nicht verschlossen und Sie bekommen nur noch die halbe Rente.... Was die DRV zum "Samstag auf dem Markt" sagt, klären Sie individuell mit Ihrem Versicherungsträger.
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