Hallo Herr Müller,
grundsätzlich ist die Aufnahme einer Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger anzuzeigen. Dies können Sie auch den Informationen aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden, da die Aufnahme einer Beschäftigung einen Einfluß auf die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für den weiteren Rentenbezug haben kann.
Ihr Rentenversicherungsträger wird Ihr Anliegen überprüfen und Sie über den Ausgang dieser Überprüfung informieren.
Das Forum ist nicht dafür geeignet, Aussagen zu medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für einen weiteren Rentenbezug zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung