Hallo.
Ich bekomme eine Arbeitsmarktrente. Meine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben endet am 23.11.2009. Während der Maßnahme habe ich Übergangsgeld bekomme. Die Rente wurde darauf angerechnet.
Wegen des Zwischenübergangsgeldes, da ich ab 25. Januar eine Arbeitserprobung mache, brauche ich eine Bescheinigung von der Arbeitsagentur.
Jetzt gibt es bei dieser Bescheinigung eine Rubrik "Arbeitslosmeldung am ..." Die Arbeitsagentur will mich nicht als arbeitslos sehen, weil ich eine Arbeitsmarktrente bekomme.
Bekomme ich nun Schwierigkeiten mit dem Übergangsgeld?
Für mich ist die DRV Bund zuständig.
Danke und Gruß