Hallo Netti,
hier wird regional unterschiedlich verfahren, da es unter anderem auf vorhandene Teilzeitarbeitsplätze im jeweiligen Bundesland ankommt. Ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Teilzeitarbeitsmarkt vorhanden ist, kann der Rentenversicherungsträger mit Unterstützung der zuständigen Agentur für Arbeit versuchen, einen zumutbaren Teilzeitarbeitsplatz zu vermitteln. In diesen Fällen wird der Rentenversicherungsträger Sie auffordern, sich arbeitsuchend zu melden.
In manchen Regionen Deutschlands wird aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage keine Aufforderung zur Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgen, da eine Vermittlung in eine Teilzeitbeschäftigung aufgrund fehlender Arbeitsplätze aussichtslos ist. Da sich die Lage am Arbeitsmarkt ändern kann, werden Erwerbsminderungsrenten in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt immer befristet und nie auf Dauer gezahlt.
Die Information, ob offene Teilzeitstellen im jeweiligen Gebiet vorhanden sind, erhalten die Rentenversicherungsträger von der Bundesagentur für Arbeit.