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Arbeitsmarktrente und Hinzuverdienst

von Ulimaus11.04.2013 | 11:06
2746 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich bin Bezieherin einer "Arbeitsmarktrente also eigentlich teilerwerbsgemindert aber erhalte derzeit die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich bin auf der Suche nach einem Job und wollte dazu einiges wissen: 1. Was muss ich beachten wenn ich einen Minijob bis 450,- und unter 15 Wochenstunden annehme, wieviel Stunden pro einzelnem Tag darf ich rentenunschädlich arbeiten? Muss ich jeden Tag unter den drei Stunden bleiben oder kann ich z.B. auch zwei mal pro Woche 5 Stunden arbeiten und die anderen Tage frei oder sogar meinetwegen an einem Tag pro Woche sieben Stunden (die anderen Tage frei)? Rein theoretisch? Man muss sowieso immer sehen was gesundheitlich geht aber ich wollte jetzt einfach mal so generell nachfragen da ich diesbezüglich immer widersprüchliche Auskünfte bekomme. Was müsste ich im Fall eines Teilzeitjobs über 450,- beachten (falls es mir trotz allem gelingt einen zu bekommen was derzeit noch nicht so aussieht) - wenn da ein Teil der Rente abgezogen würde, und ich verliere den Job wieder, erhalte ich dann wieder die volle Rente?

8 Antworten

oder soam 11.04.2013 | 12:55
Ihr Leistungsvermögen wird bei mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden gesehen. Daher war die Arbeitsmarktlage zu prüfen - der Teilzeitarbeitsmarkt gilt für Sie jedoch als verschlossen, daher erhalten Sie die volle EM-Rente. Bis 450 EUR/Monat hinzu verdienen ist kein Problem - Stundengrenzen gibt es bei den Minijobs (leider) nicht mehr. Da Sie die Beschäftigung ordnungsgemäß dem Rententräger anzeigen werden hat dieser zumindest die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie damit evtl. einen leidensgerechten Arbeitsplatz innehaben (ob er dies tut bleibt abzuwarten). Grundsätzlich stellt sich ohnehin die Frage, wie lange der Teilzeitarbeitsmarkt noch als verschlossen angesehen werden wird...! (Fachkräftemangel, Vollbeschäftigung, Minijob-Wahnsinn etc.)
schnurzlam 11.04.2013 | 13:11
Zitat von oder so anzeigenausblenden
"leidensgerechter Arbeitsplatz" - ja wie gesagt man muss es immer im Einzelfall sehen es kommt sehr auf den Inhalt des Jobs an, was es ist. Jedenfalls danke für die Auskunft bezüglich der Stundenanzahl. Ich möchte da nichts falsch machen und beispielsweise für einen Minijob die Rente und damit ja auch die Krankenversicherung riskieren. Bezüglich des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts kann ich nur sagen mir ist er derzeit verschlossen trotz vieler Bemühungen einen Teilzeitjob zu bekommen da ich gerne auch wieder in die Altersrente einzahlen würde, :-( ,aber aufgeben will ich nicht daher meine Frage.
schnurzlam 11.04.2013 | 13:32
Hallo Expertin danke für die Auskunft, aber was bedeutet es tritt ein neuer Leistungsfall ein? Welche Konsequenz hat das für mich dann?
-am 11.04.2013 | 13:22
Ein Minijob bis 450 Euro ist rentenunschädlich, bei einer Teilzeitbeschäftigung wird Ihnen nur noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt, da Sie einen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz innehaben. Sollten Sie eine Teilzeitbeschäftigung inne haben und wieder verlieren, wird Ihnen die volle Renten wieder gezahlt. Allerdings dürfen Sie diese Beschäftigung nicht ohne zwingenden Grund selbst aufgeben, den sonst gilt der Teilzeitarbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen. Weiterhin ist zu Beachten, dass mit Aufgabe der Beschäftigung ein neuer Leistungsfall für die befristete volle Rente darstellt.
schnurzlam 11.04.2013 | 13:36
Ein Minijob bis 450 Euro ist rentenunschädlich, bei einer Teilzeitbeschäftigung wird Ihnen nur noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt, da Sie einen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz innehaben. Sollten Sie eine Teilzeitbeschäftigung inne haben und wieder verlieren, wird Ihnen die volle Renten wieder gezahlt. Allerdings dürfen Sie diese Beschäftigung nicht ohne zwingenden Grund selbst aufgeben, den sonst gilt der Teilzeitarbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen. Weiterhin ist zu Beachten, dass mit Aufgabe der Beschäftigung ein neuer Leistungsfall für die befristete volle Rente darstellt.
Hallo Expertin danke für die Auskunft, aber was bedeutet es tritt ein neuer Leistungsfall ein? Welche Konsequenz hat das für mich dann?
Achso sorry ich habe den Namen geändert bin die Fragestellerin
-am 11.04.2013 | 13:59
Die volle Rente ist erneut befristet und beginnt erst ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt des Leistungsfalls.
schnurzlam 11.04.2013 | 15:54
Das heißt ich bekomme dann sieben Monate nur eine Teilrente? Im Fall wenn ich jetzt z.B. einen befristeten Job bekäme halbtags und der dann auslaufen würde? Oder bekomme ich sieben Monate gar nichts?
schnurzlam 12.04.2013 | 11:38
Kann mir das noch irgendjemand genauer erklären? Was beim Wegfall eines TZ Jobs bei Arbeitsmarktrente auf mich zu käme? Und hat man dann Anspruch auf ALG I bis die volle Rente wieder gezahlt wird? Ist ja alles wichtig um die Strategie für einen längerfristigen schrittweisen Wiedereinstieg so zu planen dass es finanziell auch machbar ist.
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