Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Achso sorry ich habe den Namen geändert bin die FragestellerinEin Minijob bis 450 Euro ist rentenunschädlich, bei einer Teilzeitbeschäftigung wird Ihnen nur noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt, da Sie einen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz innehaben. Sollten Sie eine Teilzeitbeschäftigung inne haben und wieder verlieren, wird Ihnen die volle Renten wieder gezahlt. Allerdings dürfen Sie diese Beschäftigung nicht ohne zwingenden Grund selbst aufgeben, den sonst gilt der Teilzeitarbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen. Weiterhin ist zu Beachten, dass mit Aufgabe der Beschäftigung ein neuer Leistungsfall für die befristete volle Rente darstellt.Hallo Expertin danke für die Auskunft, aber was bedeutet es tritt ein neuer Leistungsfall ein? Welche Konsequenz hat das für mich dann?
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