Bei der Arbeitsmarktrente erhalten Sie die volle Rente obwohl Sie eigentlich 3-6 Stunden täglich arbeiten könnten, aber keinen geeigneten Job finden.
Sobald dieser Rentner die 450 € Grenze überschreitet, hat er einen entsprechenden Arbeitsplatz inne und bekommt die ihm zustehende Teil EM Rente, solange er auch deren Verdienstgrenzen einhält.
Überschreitet er diese, fällt auch die Teilrente weg.
Hält er diese wieder ein, muss der Rentenanspruch wieder geprüft werden - könnte ja sein, dass er vielleicht gar nicht mehr erwerbsgemindert ist.
Und genau das muss die zuständige DRV im Einzelfall prüfen.
PS: selbständige Tätigkeiten vereinfachen diese Problematik nicht unbedingt.