Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Hansi,
ob es immer Probleme bei „Arbeitsmarktrenten“ im Zusammenhang mit einem Hinzuverdienst gibt, können wir nicht beantworten. Laut Ihrer Schilderung ist beabsichtigt, eine Tätigkeit im Rahmen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auszuüben. Aufgrund Ihrer Mitwirkungspflichten haben Sie lediglich die Verpflichtung die Aufnahme einer Beschäftigung bei der DRV bekannt zu geben.
Wie „Realist“ schon geantwortet hat, wäre es sehr spekulativ heute zu beurteilen, ob eine nähere Überprüfung folgt. Aus Sicht Ihrer Mediziner wäre die Aufnahme der Tätigkeit ja förderlich. Nun ist es an Ihnen die Entscheidung zu treffen. Erfahrungsgemäß, was bedeutet, aus subjektiver Sicht, kann es sein, dass es nicht zu einer Überprüfung kommt, es kann aber auch sein, dass alles bzgl. des Rentenanspruchs unverändert bleibt.
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