Guten Abend, ich hätte folgende Frage: Vor ein paar Wochen habe ich eine Volle EM-Rente bewilligt bekommen (Arbeitsmarktrente). Ich würde gerne parallel eine leichte Nebentätigkeit für 6 bis max. 8 Stunden pro Woche aufnehmen. Gedacht habe ich an Kinderbetreuung bei Privatleuten. Mehr wie 8 Stunden pro Woche schaffe ich gesundheitlich sowieso nicht. Nur mal folgendes angenommen: Ich passe in der Woche zweimal jeweils 3 Stunden auf ein Kind auf (privat, nicht gewerblich im Sinne von gemeldet) und verdiene dadurch im Monat um die 150 Euro dazu, muss ich diese Nebentätigkeit bei der DRV angeben? Es ist ja in dem Sinne kein Arbeitsverhältnis. Über eine klare Aussage wäre ich sehr dankbar.
Hallo,
Sie dürfen 450 € im Monat dazu verdienen, aber nicht mehr als 3 Std. am Tag arbeiten
Es ist auf alle Fälle besser es der RV zu melden!!!
LG von R. Fischer
Ok, schon mal danke für die Antwort. Ich hätte sehr gehofft, dass ich das nicht bei der DRV melden muss, da es eine Tätigkeit bei Privatleuten ist und es quasi so ne Art Babysitting ist. Ist ja jetzt keine Firma oder so. Weil ich würde es nicht so gern wollen, dass diese Leute (von denen ich das Kind betreue) irgendwie spitz kriegen, dass ich Rentnerin bin. Ich finde, das geht Privatleuten nix an. Bei einer Firma ist das noch etwas anders finde ich. Und wenn ich es der DRV melde, muss ich ja auch bestimmt die Adresse dieser Leute angeben und dann erkundigt sich die DRV wahrscheinlich bei denen. Aber nun gut, ist dann halt nicht zu ändern. Ich werd`s dann wohl doch lieber angeben. Vielen Dank nochmal.
Wenn Sie nicht angemeldet werden, wenn es also nicht offiziell ist, dann brauchen Sie das auch nirgends angeben....
Eine "Arbeitsmarktrente" darf nur gewährt werden, wenn der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für den TEILWEISE Erwerbsgeminderten, der noch mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, tatsächlich verschlossen ist.
Mit der Aufnahme einer Nebentätigkeit beweist der Betroffene aber selbst, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für ihn NICHT verschlossen ist.
Der hier immer wieder fahrlässig genannte Hinweis, dass auf jeden Fall bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdient werden dürfen, ist gerade für Bezieher einer "Arbeitsmarktrente" brandgefährlich!
Im Ernstfall hat nämlich der blind vertrauende "Arbeitsmarktrentner" das Nachsehen und nicht der Auskunfterteiler!
Wenn Sie nicht angemeldet werden, wenn es also nicht offiziell ist, dann brauchen Sie das auch nirgends angeben....
Was soll das denn werden?
Anstiftung zur Schwarzarbeit?
ich denke mal, dass jeder halbwegs intelligente Mensch auch ohne Ihren "geistreichen" Hinweis darauf gekommen wäre.....
Was soll das denn werden?
Anstiftung zur Schwarzarbeit?
Schon mal was von Nachbarschaftshilfe gehört?
Was soll das denn werden?
Anstiftung zur Schwarzarbeit?
Schon mal was von Nachbarschaftshilfe gehört?
Ja!
Allerdings wird Nachbarschaftshilfe nicht mit Geld bezahlt sondern mit Naturalien oder anderen Hilfsdiensten.
Fliegenklatsche,
auch Naturalien sind geldwerte Vorteile, also Zahlungen.
Petra1978
Bei Arbeitsmarktrente gilt 1/7 der "monatlichen Bezugsgröße" als Hinzuverdienst. Müsste auf dem Bescheid auch vermerkt sein. Vor allem die Höhe dürfte von den 450,-- € abweichen, bin mir aber jetzt nicht sicher, mein Bescheid ist schon von 2006.
Aber: Sie wären in dem Haushalt praktisch als Arbeitnehmerin tätig. Diese Arbeit müsste bei der Minijobzentrale gemeldet werden. Sie, oder Ihr Arbeitgeber können sich mal unverbindlich telefonisch dort erkundigen, ob Kinderbetreuung sowie Haushaltshilfe bewertet wird. Dort müssten Sie dann angemeldet werden. Es fallen Pauschalbeiträge für den Arbeitgeber an. (ca. 13 %). Dafür kann der "Arbeitgeber" 20% der Gesamtaufwendungen (Lohn + Beiträge) von der zu zahlenden Einkommensteuer absetzen. Das ist für einen Steuerzahlenden Arbeitgeber finanziell immer günstiger.
Sie wären unfallversichert, ansonsten könnte die Krankenkasse im Falle des Falles die Unfallkosten vom Arbeitgeber zurückfordern.
(Sie können unter Minijobzentrale googeln).
Herz 1952
An Sachbearbeiter Wiedereingliederung.
Bei Arbeitsmarktrente wäre der Arbeitsmarkt bis 6 Std. täglich verschlossen.
Deswegen auch der Hinzuverdienst niedriger als 450,--. Beschäftigung kann ja auch weniger als 3 Std. täglich im Haushalt/Kinderbetreung sein.
Habe selbst auch erst heute gemerkt, dass ich die ersten 3 Jahre Arbeitsmarktrente hatte.
Vielleicht können Sie meine Stellungnahme hierzu überprüfen.
Herz1952
Ergänzung : 1/7 der mtl. Bezugsgröße ist ab 01.01.14 € 395,--
Kinderbetreuung: entweder Sonderausgaben bei Einkommensteuer oder 20 % von den Ausgaben als Steuerminderung (max. 510,-- jährlich Steuerminderung).
Herz1952
An Sachbearbeiter Wiedereingliederung.
Bei Arbeitsmarktrente wäre der Arbeitsmarkt bis 6 Std. täglich verschlossen.
Deswegen auch der Hinzuverdienst niedriger als 450,--. Beschäftigung kann ja auch weniger als 3 Std. täglich im Haushalt/Kinderbetreung sein.
Habe selbst auch erst heute gemerkt, dass ich die ersten 3 Jahre Arbeitsmarktrente hatte.
Vielleicht können Sie meine Stellungnahme hierzu überprüfen.
Herz1952
Schnellmerker.
Und Sie wollen Ratschläge geben.
Hallo Petra1978,
bei einem Minijob (bis 450 Euro/mtl.) neben einer arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird; darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird.
Also bitte, um über alle möglichen Probleme erhaben zu sein, nicht mehr als 3 Stunden/täglich (die tägliche Zeitgrenze ist wichtig) arbeiten.
vgl. auch diesen link:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R3.2.2.3.1.1&a=true
Die Nebentätigkeit sollten Sie auf jeden Fall bei der Rentenversicherung melden.
Auch eine Anmeldung dieser Nebentätigkeit als Minijobberin sollten Sie in Erwägung ziehen.
darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird.
DAS ist korrekt!
Also bitte, um über alle möglichen Probleme erhaben zu sein, nicht mehr als 3 Stunden/täglich (die tägliche Zeitgrenze ist wichtig) arbeiten.
DAS ist NICHT korrekt!
Die tägliche Arbeitszeit muss UNTER 3 Stunden liegen!
Ganz lieben Dank für die zahlreichen Antworten.
darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird.
DAS ist korrekt!
Also bitte, um über alle möglichen Probleme erhaben zu sein, nicht mehr als 3 Stunden/täglich (die tägliche Zeitgrenze ist wichtig) arbeiten.
DAS ist NICHT korrekt!
Die tägliche Arbeitszeit muss UNTER 3 Stunden liegen!
Haarespalter oder doch Erbsenzähler?
An Experte,
gilt jetzt 450,-- € oder 1/7 der Bezugsgröße (wäre 2014 nur 395,-- €?
Ist allerdings für Petra bei Ihrer Situation
irrelevant.
Gibt es auch noch: Arbeiten auf Kosten der Gesundheit mit entsprechender Rentenkürzung? Oder darf die Arbeit 3 Std. täglich dabei auch nicht überschritten werden?
Herz1952
Groko,
Da war mir damals so was von sch...egal. Hauptsache volle Moneten. Vielleicht hab ich es auch vergessen und dachte nur noch an die engelsgleichen weiblichen Wesen auf der Intensivstation nach 30 Std. Vollnarkose. Da sollen mehr Gehirnzellen eingehen als bei einem Vollsuff. Bei Dir bestünde allerdings keine Gefahr die eine die Du noch hast, ist wahrscheinlich multiresistent.
Herz1952
Groko,
Da war mir damals so was von sch...egal. Hauptsache volle Moneten. Vielleicht hab ich es auch vergessen und dachte nur noch an die engelsgleichen weiblichen Wesen auf der Intensivstation nach 30 Std. Vollnarkose. Da sollen mehr Gehirnzellen eingehen als bei einem Vollsuff. Bei Dir bestünde allerdings keine Gefahr die eine die Du noch hast, ist wahrscheinlich multiresistent.
Herz1952
Na immerhin eine mehr als Du.
Wer Dein Gestammel hier im Forum ernst nimmt der hat schon verloren.
Haarespalter oder doch Erbsenzähler?
Diese "Erbsen" können im Ernsfall darüber entscheiden, ob man eine VOLLE Rente oder nur eine HALBE Rente bekommt, da jemand, der MINDESTENS 3 Stunden/täglich arbeiten kann, laut gesetzlicher Definition NICHT voll erwerbsgemindert ist.
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