Hallo Frieda,
zur Zeit gehen die Rentenversicherungsträger noch pauschal davon aus, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für teilweise erwerbsgeminderte Versicherte (Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Täglich), die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, verschlossen ist. Grund dafür ist, dass nach Einschätzung der Rentenversicherungsträger und der Arbeitsverwaltung die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten gegenwärtig gering sind. Es wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts wird allerdings nur auf Zeit geleistet. Für die Weitergewährung kommt es darauf an, wie sich die Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt in Zukunft darstellt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung