Hallo,
ich habe eine Frage, wo ich leider qualitativ keine Antwort von der Rentenversicherung erhalten konnte, weil jeder sich nur in seinem Fachbereich auskennt, aber es scheinbar keinen Allrounder gibt.
Bei Verzug ins Ausland wird die Arbeitsmarktrente (volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenen Arbeitsmarkt) in manche Länder in voller Höhe weitergezahlt und bei manchen aber wiederum nur die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Bei Verzug in EU-Staaten wird die Arbeitsmarktrente in voller Höhe weitergezahlt. Das kann ich auch nachvollziehen.
Aber wieso wird zum Beispiel in die Türkei die Arbeitsmarktrente nicht gezahlt, aber wiederum in andere Nicht-EU aber SV-Abkommen-Staaten wie Serbien, Montenegro, Bosnien, Albanien, Kosovo etc wiederum doch gezaht? Auch in die USA wird die Arbeitsmarktrente gezahlt.
Ist das vielleicht nur eine politisch motivierte Entscheidung der Rentenversicherung oder gibt es einen sachbezogene Begründung aus den jeweiligen SV-Abkommen?
Wenn ja, wo ist zum Beispiel im SV-Abkommen mit der Türkei das geregelt? Ich konnte nichts finden.
Ich hoffe, auf diesem Wege eine QUALITATIVE Antwort vom Experten zu bekommen.
Vielen Dank für Ihre Mühen.