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Arbeitsmarktrente wo finde ich die Hinzuverdienstgrenze

von schnurzl30.04.2013 | 19:02
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ich habe noch eine Frage zur Arbeitsmarlt rente und Zuverdienst: Mir ist bekannt dass die erste Hinzuverdienstgrenze 450,- beträgt. Ich bin teilerwerbsgemindert, erhalte aber die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Arbeitsmarktrente. Ich habe ja zwei Bescheide: Einen über eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da steht aber keine Hinzuverdienstgrenze drin, und einen über Rente wegen voller Erwerbsminderung, da stehen die Hinzuverdienstgrenzen für ganze, 3/4, halbe und 1/4 Rente drin. Nun ist es ja aber so, dass bei mir die volle Rente nur wegen eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts gezahlt wird. Finde ich nun trotzdem einen Teilzeitjob der Sozialversichert ist, dann erhalte ich ja nur noch die halbe Rente aber welche Hinzuverdienstgrenze gilt dann? Wo finde ich die? ist es die für die halbe rente die auch im Beshceid wegen voller Erwerbsminderung steht? Ich bin grad beim Bewerben und wüsste das gern. Danke

4 Antworten

Otto N.am 30.04.2013 | 20:25
Wenn Sie trotz "Arbeitsmarktrente" arbeiten gehen, begeben Sie sich auf gefährliches Glatteis! Sie bestätigen damit nämlich nur, dass der Teilzeitarbeitsmarkt offenbar gar nicht verschlossen ist. Wo kommt denn sonst Ihre Arbeitsstelle her? Könnte es nicht sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie auf Anfrage der DRV nicht auch für länger einstellen würde? Die Hinzuverdienstgrenzen sind reine Theorie. Wie eine Arbeitsaufnahme dann aber tatsächlich von der DRV bewertet wird, ist individuell unterschiedlich und - ALLES - bis hin zum Rentenentzug ist möglich! Aber vielleicht gehören Sie ja auch zu den Leuten, die einen gewissen Nervenkitzel zum glücklich sein brauchen.......
???am 01.05.2013 | 15:38
Meines Wissens sind die Hinzuverdienstgrenzen gleich. Oder besser gesagt: die Hinzuverdienstgrenze für die 1/2 EM-Rente wegen voller EM/Arbeitsmarkt entspricht die der ganzen Rente wegen teilweiser EM, die für die 1/4 volle EM-Rente der für die 1/2 teilweise EM-Rente. Wird diese Hinzuverdienstgrenze auch überschritten, ruht die Rente endgültig. Lassen Sie sich in Ihrer Suche nach einem Arbeitsplatz nicht irritieren. Das wichtigste ist, dass Ihnen klar ist , dass eine Beschäftigungsaufnahme zu einem Wegfall der vollen EM-Rente führen kann, jedoch nicht der teilweisen. Ansonsten sollte jedem frei stehen, sein Leben selbst zu gestalten. Wer sich eine Arbeit wünscht, sollte, so es ihm möglich ist, arbeiten. Wer bei einer teilweisen Erwerbsminderung lieber auf den verschlossenen Arbeitsmarkt pocht und zu Hause bleibt, muss das mit sich selbst ausmachen. Jeder wird seine Gründe für sein Verhalten haben.
Sozialröchler?am 01.05.2013 | 20:21
Guckst du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung a) in voller Höhe das 0,23fache, ... bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung b) in Höhe der Hälfte das 0,23fache, ... Was sagt uns das? . . . Gut erkannt! Beide sind gleich.
schnurzlam 02.05.2013 | 08:41
Danke!
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