Hallo käferchen70,
Sie bekommen zur Zeit die "Arbeitsmarktrente", weil Sie mindestens 3 Stunden, aber nur noch weniger als 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können und gleichzeitig arbeitslos sind, da ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist.
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden, dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn.
Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist.
Falls der Teilzeitarbeitsmarkt nicht mehr verschlossen sein sollte, Ihre tägliche Leistungskraft weiterhin auf weniger als 6 Stunden verblieben ist und Sie aber noch mindestens 3 Stunden arbeiten könnten, wäre gegebenfalls Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit zu zahlen, wobei dann auch wiederum Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen höher liegen werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, sofern nach ärztlicher Beurteilung ein tägliches Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden vorliegt, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit gewährt zu bekommen.
Da hier nur allgemeine Prognosen aufgeführt werden können, sollte der Ausgang Ihres Verfahrens abgewartet werden.