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Arbeitsmarktsrente

von Sunshine7107.08.2009 | 11:24
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Hallo! Nach gescheiterter medizinischer Reha als auch nach gescheiterter Teilhabe am Erwerbsleben durch die DRV-Bund ( aus gesundheitlichen Gründen gescheitert) erhalte ich seit 2005 eine befristete Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung, eine sog. " Arbeitsmarktsrente ". Diese wurde nun zum dritten Mal befristet - bis 2012. Wenn ich nun einen 400-,€ - Job annehmen würde, was ich ja dürfte, weil ja bei mir auch noch von einem " Restarbeitsvermögen " zwischen 3-6 Stunden ausgegangen wird- was würde dann " passieren"? Würde meine Rente dann überprüft , auch die medizinischen Voraussetzungen? Würde man mir meine Rente dann evtl. kürzen auf die Hälfte oder sogar ganz entziehen??? Ich persönlich kenne einige Leute mit einer solchen " Arbeitsmarktsrente ", die auch auf 400-,€ arbeiten, denen gar nichts " passierte " und deren Rente nicht einmal gekürzt wurde. Auf jeden Fall bin ich ja verpflichtet, sollte ich überhaupt einen solchen Job finden, diesen bei der DRV anzugeben. Ich wäre dankbar, wenn mir hier Leute ihre persönlichen Erfahrungn schildern könnten. Vielen herzlichen Dank!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst bis zu einem monatlichen Gehalt von 400 € brutto rentenunschädlich.

Ebenso führt die Ausübung einer 400 €-Beschäftigung nicht zum Wegfall einer Arbeitsmarktrente.

Ergeben sich -unabhängig vom Hinzuverdienst- Anhaltspunkte für ein Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich, kann der RV-träger die weitere Bezugsberechtigung überprüfen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei der Aussage "Ebenso führt die Ausübung einer 400 €-Beschäftigung nicht zum Wegfall einer Arbeitsmarktrente." sind wir davon ausgegangen, dass Sie weniger als drei Stunden täglich beschäftigt sind.

Das Kriterium für den Anspruch einer Arbeitsmatktrente ist die tägliche Arbeitszeit.

8 Antworten

Mariettaam 07.08.2009 | 12:42
Hallo. Also da widersprechen sich hier die Experten. Ich habe nämlich folgende Antwort bekommen: Versicherte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes beziehen, haben hierauf (auch dem Grunde nach) keinen Anspruch mehr, sobald sie auf einem Teilzeitarbeitsplatz - entsprechend ihres Leistungsvermögens oder aber auf Kosten ihrer Gesundheit - mit einer Arbeitszeit von mind. 3 Stunden täglich tatsächlich tätig sind. Die Höhe des mtl. Entgelts ist hierbei unerheblich. Beträgt das Entgelt jedoch nicht mehr als 400 Euro mtl., ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich nicht erreicht wird. Die 400-Euro-Grenze bedeutet aber keinen "Freifahrtschein"; liegen im Einzelfall Anhaltspunkte vor, dass an täglich 3 Stunden und mehr gearbeitet wird, wird man diesen nachgehen. Würden Sie täglich 3 Stunden und mehr arbeiten, erhielten Sie dann nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Gruß
Ernstlam 07.08.2009 | 13:54
Hallo Sunshine, ihre Fragestellung ist so alt wie das Forum. In regelmäßigen Abständen werden Fragen nach den Modalitäten von Hinzuverdiensten gefragt. Sei es weil die Rente nicht reicht, oder aus anderen Gründen. Was zeigt Ihnen die bisherige Diskussion ? Seien sie vorsichtig und passen Sie gut auf, dass Sie nicht in ein Fettnäpfchen treten, um ihre bestehende Rente nicht zu gefährden. Letzlich wird jede, der RV bekannte, Arbeitsaufnahme als Besserung ihres Gesundheitszustandes gewertet. Meist hat dies die erneute Vorstellung bei einem Gutachter zur Folge. Der Weg bis zur Aberkennung einer Rente ist oft nicht weit. Hierbei interessiert es niemanden, ob sie möglicherweise auf den Hinzuverdienst angewiesen sind oder nicht.
Mariettaam 07.08.2009 | 13:00
Meine Frage und die Antwort sind hier nachzulesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Sunshine71am 07.08.2009 | 15:03
Hallo! Vielen herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten. Mir ist natürlich vollkommen klar, dass es zu einer Überprüfung meiner sog. " Arbeitsmarktsrente " und auch der medizinischen Voraussetzungen durch die DRV-Bund kommen würde- sollte ich einen solchen 400-,€-Job annehmen. Bis jetzt habe ich keinen solchen Job angenommen und habe nicht einmal einen solchen Job gefunden. Da meine Rente nicht allzu hoch ist, war ich nur am Überlegen, ob es vielleicht sinnvoll sein könnte, einen 400-,€-Job zu suchen, bzw. anzunehmen. Doch wie es aussieht, werde ich dies nun doch lieber bleiben lassen, vor allem auch deshalb, weil ich einen solchen Job aufgrund vieler , akuter Krankheitschübe wahrscheinlich doch wieder verlieren bzw. aufgeben würde bzw. müsste. Dennoch vielen herzlichen Dank für die Antworten.
Fussiam 07.08.2009 | 14:52
Prima Ernstl! Klare Worte übersetzt heist das: past auf das ihr den rentenversicherungen keine gründe für die aberkennung gebt!!
Kathiam 07.08.2009 | 19:09
Haben Sie schon einmal geprüft ob Ihnen eventuell Wohngeld zusteht? Ansonsten bliebe eine Aufstockung durch Hartz IV.
-_-am 08.08.2009 | 06:17
"Letztlich wird jede, der RV bekannte, Arbeitsaufnahme als Besserung ihres Gesundheitszustandes gewertet. Meist hat dies die erneute Vorstellung bei einem Gutachter zur Folge." Das ist falsch! Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bis zu 400 Euro ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Arbeitszeit von täglich 3 Stunden nicht erreicht wird. In diesem Fall erfolgen normalerweise keine Ermittlungen oder gar Begutachtungen. Bei der Häufigkeit von 400-EUR-Jobs wären die Rentenversicherungsträger damit nicht nur überfordert, es käme dabei auch kaum zu für den Rentenanspruch wesentlichen neuen Erkenntnissen. Siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… "Der Weg bis zur Aberkennung einer Rente ist oft nicht weit." Das ist falsch. Tritt in den tatsächlichen Verhältnissen eine Änderung ein, die den bisher voll erwerbsgeminderten Versicherten wieder befähigt, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in einem zeitlichen Umfang von wenigstens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein, bleibt vielmehr - und zwar bereits aufgrund dieses Sachverhaltes - für die weitere Annahme voller Erwerbsminderung kein Raum. Dabei handelt es sich jedoch um einen eher seltenen Sachverhalt. Der Weg einer "Rentenentziehung" ist nämlich für den Rentenversicherungsträger auch erheblich schwieriger als eine Ablehnung des Rentenanspruchs im Antragsverfahren. Eine Bescheidaufhebung nach § 48 Abs. 1 SGB 10 ist nur zulässig, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt. Wesentlich ist die Änderung, wenn sie dazu führt, dass der ursprünglich rechtmäßige Verwaltungsakt unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse so nicht mehr erlassen werden dürfte. Vor Erlass des Aufhebungsbescheides ist eine Anhörung nach § 24 SGB 10 vorzunehmen. Das Aufhebungsverfahren wird durch einen Verwaltungsakt (Bescheid) beendet. Im Rahmen des Verfahrens sowie im ggf. nachfolgenden Widerspruchs- oder Klageverfahren kann sich der Leistungsberechtigte äußern und Beweismittel vorlegen.
Rosannaam 09.08.2009 | 23:56
@-_- Genau so isses!!! Da hätten die RV-Träger wirklich viel zu tun. Außerdem ist ein 400,- EURO-Job noch lange keine "Teilzeitbeschäftigung". Da geht man von mehr als 3 Stunden tgl. aus. Wenn bei einer Arbeitsmarktrente kein rentenunschädlicher Nebenverdienst erlaubt wäre, würde im Rentenbescheid 1. ein entsprechender Hinweis stehen und 2. keine Anlage 19 über die Hinzuverdienstgrenzen beigefügt sein.
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