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Arbeitsrechtl. Frage

von Ulf02.03.2007 | 08:52
1651 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich war seit einem jahr arbeitsunfähig geschrieben,nach mehreren schweren fussoperationen,jetzt stelle ich mich wieder zu verfügung,ich arbeite im innen.-u. aussendienst(öffentl. dienst),ich kann aufgrund der gehbehinderung (60 %"G").nur noch im innendienst arbeiten,diese stelle ist seit monaten nartürlich mit jemanden anderen besetzt worden,der arbeitgeber will mir meinen alten arbeitsplatz nicht mehr geben,die haben sich noch nicht einmal gedanken gemacht,was sie mir anbieten könnten,wenn ich zurück komme,gestern war ich auf der der arbeitsstelle erschienen,man bot mir meinen alten urlaub an. frage:habe ich arbeitsrechtlich einen anspruch auf meinen alten arbeitsplatz ,mir hat jemand gesagt,dass das so wäre,kann mir jemand von euch sagen,in welchem " §" im arbeitsrecht dieses geregelt ist....für tips ,danke !!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Online Forum der gesetzlichen RV zu den Themen Reha,Rente und v.a. zusätzliche Altersvorsorge kann Ihnen dies niemand beantworten.

Wenden Sie sich dazu an den Personalrat oder aber Ansprechpartner/Fachanwälte für Fragen des Arbeitsrechts.

MfG

2 Antworten

Egbertam 02.03.2007 | 10:26
Sofort zur Rechtsberatung der Gewerkschaft oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ! So geht`s nicht !
m.h.am 02.03.2007 | 13:55
hallo. das ist nicht nur ein arbeitsrechtliches problem,sondern auch ein sozialrechtliches SGB IX.infos zum thema auch unter www.iqpr.de.
Deutsche Rentenversicherung
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