Hallo Dagmar,
Sie sollten sich fragen, was Sie wollen. Möchten Sie in eine WfbM -oder hätten Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten nicht doch noch die Chance auf einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Mit der Bewilligung des Eingangsverfahrens ist der Rentenversicherungsträger der Auffassung, dass der allgemeine Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist.
Mir scheint, als wären Sie eigentlich zu fit für die Werkstatt.
Ansprüche auf einen bestimmten Werkstattarbeitsplatz haben Sie nicht. Es wird sicherlich versucht einen für Sie geeigneten Arbeitsbereich in der Werkstatt zu finden - oder dies in Aussicht zu stellen. Das Eingangsverfahren dient u.a. auch der Auslotung, ob Ihre Fähigkeiten ausreichen, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden. Das könnte ja auch ein Ergebnis aus dem Eingangsverfahren sein. Die Reha-Fachberater des Rentenversicherungsträgers, ihr Betreuer/ihre Betreuerin und die Werkstatt sollten sich an einen Tisch setzen und gemeinsam eine Lösung suchen.
Sie könnten sich noch Informationen aus der Werkstättenverordnung (Internet) holen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Rentenversicherung