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Experten-Antwort

arbeitsstunden bei Hinzuverdienst

von Nicole Rogowski17.10.2014 | 18:05
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und möchte gerne etwas hinzuverdienen (450 €) meine frage ich darf 15Stunden nicht überschreiten in der Woche, heißt das ich darf pro tag nur 3Stunden arbeiten oder auch zum Beispiel 2mal die Woche 6Stunden am tag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine abhängige Beschäftigung, wenn sie weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Liegen jedoch dem Rentenversicherungsträger Anhaltspunkte vor, dass eine tägliche Erwerbstätigkeit in einem höheren zeitlichem Umfang ausgeübt wird, findet eine Einzelfallprüfung statt.

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4 Antworten

Schorscham 17.10.2014 | 20:03
Wer dazu in der Lage ist, MINDESTENS 3 Stunden/Tag zu arbeiten, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert. 3 Arbeitsstunden pro Tag wären demnach bereits zuviel und 6 Stunden natürlich erst recht. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte unbedingt darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit IMMER unter 3 Stunden liegt, als bei höchstens 2,75 Stunden. Es gibt zwar Leute, die die Ansicht vertreten, dass die tägliche Arbeitszeit völlig egal ist, solange der Verdienst nicht über 450 Euro liegt. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen, da jeder DRV-Sachbearbeiter einen bestimmten Ermessensspielraum hat. Es wäre sogar denkbar, dass man Sie erst eine Zeit lang gewähren lässt, Ihnen aber hinterher vorhält, dass Sie durch Ihren kontinuierlichen Arbeitseinsatz selbst bewiesen haben, dass Sie nicht (mehr) vollständig erwerbsgemindert sind. Ich würde dieses Risiko nicht eingehen wollen!
Maxam 18.10.2014 | 08:13
Hallo Nicole! Ist Ihre Rente befristet? Werden Sie eh in absehbarer Zeit wieder im Berufsleben stehen so ist die Aufnahme eines Minijobs bei dem Sie gegebenfalls die Stundenzahl von 3 h überschreiten nicht so schlimm......sollten Sie allerdings eine unbefristete Rente bekommen oder eben einen Verlängerungsantrag Ihrer Rente stellen wollen, so sollten Sie äußerst vorsichtig sein und sich an das geschriebene von Schorsch halten! Den die Rente kann schneller weg sein als Ihnen lieb ist! MfG Max Ich kann nur Schorsch beipflichten! Sie müssen diesen Minijob bei der DRV melden
D. Hentzeam 18.10.2014 | 21:33
Ich dachte immer wer noch 0-3h arbeiten kann ist voll erwerbsgemindert... warum sollte man dann nur 2,75h arbeiten lieber Schorsch... 0-3h heisst für mich man kann 3h arbeiten ohne Probleme zu bekommen... weiter heisst es ja.. wer mehr als 3h arbeiten kann ist teilerwerbsgemindert... mehr als 3 ist z.b. 3,25h.. somit fallen die 3h aus meiner Sicht ganz klar unter VOLLerwerbsgemindert.
Schorscham 19.10.2014 | 03:07
Zitat von D. Hentze anzeigen
Da dachten Sie falsch! http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html Zitat: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Von BIS ZU 3 Stunden steht da nichts.
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