Eine abhängige Beschäftigung, wenn sie weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist für den arbeitsmarktbedingten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Liegen jedoch dem Rentenversicherungsträger Anhaltspunkte vor, dass eine tägliche Erwerbstätigkeit in einem höheren zeitlichem Umfang ausgeübt wird, findet eine Einzelfallprüfung statt.