Hallo Daniela,
der Antwort von Krümel schließen wir uns an.
Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ist die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst bis zu 450,00 Euro im Monat in der Regel unschädlich.
Mit der von Ihnen geplanten Arbeitszeit sollten Sie sich unbedingt vor Aufnahme der Beschäftigung an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.