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Experten-Antwort

Arbeitssuche und Verfügbarkeit

von Studierer 02.10.2019 | 20:09
71 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vorausgesetzt ich bin laut DRV voll erwerbsgemindert unbefristet. Ich suche jedoch eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, weil ich mich für erwerbsfähig halte. Also stehe ich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung, eben weil ich eine Erwerbstätigkeit suche und daher jeder Arbeitgeber auf mich zugreifen kann. Denke ich da falsch, oder wie?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Studierer,

von Seiten der Rentenversicherung wird zu keiner Zeit bei Erhalt einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung ein Beschäftigungs- oder Bewerbungsverbot ausgesprochen.

Vielmehr wird spätestens bei Arbeitsaufnahme in einem förmlichen Verwaltungsverfahren geprüft, ob der Rentenanspruch,zum Beispiel ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, noch weiterhin besteht und in welchem Umfang eine laufende Rentenzahlung, zum Beispiel wegen des Hinzuverdienstes, zusteht.

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11 Antworten

KSCam 02.10.2019 | 20:33
Und was ist nun der Hintergrund Ihrer Frage? Klar können Sie sich Arbeit suchen und Arbeit annehmen auch wenn irgendjemand (die DRV oder sonstwer) Sie für voll erwerbsgemindert hält.Sie sind ein freier Mensch! Sie werden da allerdings kaum bis wenig bis keine Unterstützung von irgendwelchen Ämtern erhalten sondern müssen sich die Arbeitsaufnahme selbst organisieren.
Grobiam 02.10.2019 | 20:54
Ja, falsch. Weil die Agentur für Arbeit Erwerbsminderung weder feststellt, noch aufhebt. Im Falle gesundheitlicher Einschränkungen delegiert die AfA eine Begutachtung an die DRV. Um einen Anspruch auf Vermittlung zu haben, müssen Sie wenigstens mehr als 15 Stunden /Woche erwerbsfähig sein. Sie können diese Einschränkung natürlich ignorieren und sich selbst jedwede Arbeit suchen, es der RV melden und schauen, was passiert. Die Rente kann auf Grund Zuverdienst gekürzt werden oder ganz entfallen, ob der Status erwerbsgemindert dadurch entfällt, ist aber nicht gesagt. So könnte es sein, dass Sie auf Kosten der Restgesundheit arbeiten, oder aber relevante Erkrankungen vorliegen, die trotz Arbeit nicht beseitigt sind. Dann kommt die Rente nur zum Ruhen.
Paul*a Quappeam 04.10.2019 | 19:36
Hallo, dieser Fall interessiert mich auch. Dann dürfte die Rentenversicherung die Verrentung aufheben, sobald man über 15 Stunden pro Woche arbeitet? Ich weiß, dass ich mich da etwas kurz fasse. Gemeint ist: wenn das Jobcenter aufgrund der Erwerbsunfähigschreibung durch die Rentenversicherung (beziehungsweise durch einen von der Rentenversicherung beauftragten Gutachter) eine*n Kund*in als erwerbsunfähig führt (und somit los wurde), dann ist man erst Mal Kunde beim Sozialamt und bezieht Grundsicherung. Soweit klar. Die Frage ist hier: Wenn man dann eine Arbeit über 15 Wochenstunden offiziell aufnimmt, dann gibt es dieses Verfahren der Neufeststellung in der Rentenversicherung- wenn Nein: ist dafür dann Jemand anders zuständig als die Rentenversicherung? Wer ist denn dann zuständig? Wenn man keine Rente sondern Grundsicherung bezieht, ist eher das Sozialamt zuständig, dies auch nachträglich (nach Arbeitsaufnahme 15 Wochenstunden) offiziell festzustellen? Dies ist tatsächlich ein wenig kompliziert und scheint vielleicht paradox. Die lieben Südostdeutschen Behörden haben sich das ausgedacht. Genauer eine einzige, die etwas zu verbergen hat. Das kann ich auch nicht ändern! (ich hätte noch eine weitere Frage, die aber vielleicht den Rahmen sprengt und hier nachrangig beantwortet werden sollte, wenn das zu viel scheint. Dies ist: was ist der übliche Weg, wenn ein Jobcenter eine*n Kund*in loswerden möchte: in der Lebensmitte ist sie/ er noch nicht rentenberechtigt; dies scheint zu entfallen (wenn sie / er gesund sein sollte). Aber eine Abschiebung/ Verfrachtung/ Portierung der Kund*in die Grundsicherung ist dann wohl der verbreitetere Weg, oder? Ich meine, was ist da üblich?) Danke bereits im Voraus für eine Antwort und Gruß Quappe (Ingenieurdoktorand*in)
Tippsiam 04.10.2019 | 21:36
Hallo P. Quappe. bei der Rentenversicherung gilt erwerbsfähig ja oder nein, und zwar unter drei Stunden = erwerbsgemindert 100 % drei bis unter sechs Stunden = erwerbsgemindert 50 % drei bis unter sechs Stunden aber ein verschlossener Arbeitsmarkt = 100 % über sechs Stunden voll erwerbsfähig Das alles ist bezogen auf eine tägliche Arbeitszeit bei einer 5-Tag-Woche. Sofern Sie 100% EMR beziehen (nicht "Arbeitsmarktrente), dann aber mehr als 2,59h x 5 = 14,55h arbeiten, prüft die Rentenversicherung, inwieweit Ihre Erwerbsminderung sich gebessert hat und erstellt dann einen neuen Bescheid. Wie sich das Jobcenter oder die Grundsicherung dazu verhält, sollten Sie mit den Sachbearbeitern dort klären. Alles Gute Tippsi
Kaulquappeam 05.10.2019 | 08:06
Zitat von Paul*a Quappe anzeigen
Paul*a Quappe schrieb

Hallo,

dieser Fall interessiert mich auch.

Dann dürfte die Rentenversicherung die Verrentung aufheben, sobald man über 15 Stunden pro Woche arbeitet?

Ich weiß, dass ich mich da etwas kurz fasse.

Gemeint ist: wenn das Jobcenter aufgrund der Erwerbsunfähigschreibung durch die Rentenversicherung (beziehungsweise durch einen von der Rentenversicherung beauftragten Gutachter) eine*n Kund*in als erwerbsunfähig führt (und somit los wurde), dann ist man erst Mal Kunde beim Sozialamt und bezieht Grundsicherung.

Soweit klar. Die Frage ist hier:

Wenn man dann eine Arbeit über 15 Wochenstunden offiziell aufnimmt, dann gibt es dieses Verfahren der Neufeststellung in der Rentenversicherung- wenn Nein: ist dafür dann Jemand anders zuständig als die Rentenversicherung?

Wer ist denn dann zuständig? Wenn man keine Rente sondern Grundsicherung bezieht, ist eher das Sozialamt zuständig, dies auch nachträglich (nach Arbeitsaufnahme 15 Wochenstunden) offiziell festzustellen?

Dies ist tatsächlich ein wenig kompliziert und scheint vielleicht paradox. Die lieben Südostdeutschen Behörden haben sich das ausgedacht. Genauer eine einzige, die etwas zu verbergen hat. Das kann ich auch nicht ändern!

(ich hätte noch eine weitere Frage, die aber vielleicht den Rahmen sprengt und hier nachrangig beantwortet werden sollte, wenn das zu viel scheint. Dies ist: was ist der übliche Weg, wenn ein Jobcenter eine*n Kund*in loswerden möchte: in der Lebensmitte ist sie/ er noch nicht rentenberechtigt; dies scheint zu entfallen (wenn sie / er gesund sein sollte).

Aber eine Abschiebung/ Verfrachtung/ Portierung der Kund*in die Grundsicherung ist dann wohl der verbreitetere Weg, oder? Ich meine, was ist da üblich?)

Danke bereits im Voraus für eine Antwort und Gruß

Quappe (Ingenieurdoktorand*in)

Ihre Verschwörungstheorien weisen tatsächlich auf eine ernst zu nehmende psychische Störung hin. Ihr bisherigen Beiträgen bestätigen das nur. Sie sollten sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass Sie das Jobcenter nicht in die Grundsicherung „abschieben“ will, sondern Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind. Das Sie selber das nicht erkennen, spricht gerade bei einer psychischen Störung nicht dagegen.
Vataam 05.10.2019 | 10:43
Zitat von Paul*a Quappe anzeigen
Paul*a Quappe schrieb

Hallo,

dieser Fall interessiert mich auch.

Dann dürfte die Rentenversicherung die Verrentung aufheben, sobald man über 15 Stunden pro Woche arbeitet?

Ich weiß, dass ich mich da etwas kurz fasse.

Gemeint ist: wenn das Jobcenter aufgrund der Erwerbsunfähigschreibung durch die Rentenversicherung (beziehungsweise durch einen von der Rentenversicherung beauftragten Gutachter) eine*n Kund*in als erwerbsunfähig führt (und somit los wurde), dann ist man erst Mal Kunde beim Sozialamt und bezieht Grundsicherung.

Soweit klar. Die Frage ist hier:

Wenn man dann eine Arbeit über 15 Wochenstunden offiziell aufnimmt, dann gibt es dieses Verfahren der Neufeststellung in der Rentenversicherung- wenn Nein: ist dafür dann Jemand anders zuständig als die Rentenversicherung?

Wer ist denn dann zuständig? Wenn man keine Rente sondern Grundsicherung bezieht, ist eher das Sozialamt zuständig, dies auch nachträglich (nach Arbeitsaufnahme 15 Wochenstunden) offiziell festzustellen?

Dies ist tatsächlich ein wenig kompliziert und scheint vielleicht paradox. Die lieben Südostdeutschen Behörden haben sich das ausgedacht. Genauer eine einzige, die etwas zu verbergen hat. Das kann ich auch nicht ändern!

(ich hätte noch eine weitere Frage, die aber vielleicht den Rahmen sprengt und hier nachrangig beantwortet werden sollte, wenn das zu viel scheint. Dies ist: was ist der übliche Weg, wenn ein Jobcenter eine*n Kund*in loswerden möchte: in der Lebensmitte ist sie/ er noch nicht rentenberechtigt; dies scheint zu entfallen (wenn sie / er gesund sein sollte).

Aber eine Abschiebung/ Verfrachtung/ Portierung der Kund*in die Grundsicherung ist dann wohl der verbreitetere Weg, oder? Ich meine, was ist da üblich?)

Danke bereits im Voraus für eine Antwort und Gruß

Quappe (Ingenieurdoktorand*in)

Pißt Duh Duhmm
Paul*a Quappeam 05.10.2019 | 16:21
Hallo, der Charmeur nun, dann werde ich Ihre "Diagnose", ich sei nicht ganz dicht, hier im Kollegenkreis besprechen. Seit wann haben Sie dieses Gefühl? In welchen Situationen drängt es sich Ihnen ganz heiß auf? Geben Sie sich nicht auf, danke bereits im Voraus. Im Ernst, was man nicht will, was man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu, denke, das ist bhier nicht zu viel gesagt- und zu Ihrer Hass- "Diagnose": wohl eher umgekehrt, meinen Sie nicht? Mit Gruß Quappe
Paul*a Quappeam 05.10.2019 | 17:36
Hallo, der Charmeur Seit wann haben Sie dieses Gefühl? In welchen Situationen drängt es sich Ihnen ganz heiß auf? Sie scheinen eigentlich geistig durchaus in der Lage zu sein, in ernsten Themen Ihren Hass für sich zu behalten, warum tun Sie es nicht? Angst muss man immer aushalten, das gilt auch für Sie! Mit mir können Sie das machen, aber unterlassen Sie das im Fall von Leuten, die sich nicht äußern können, danke. Mit Gruß Quappe
Paul*a Quappeam 05.10.2019 | 17:36
Hallo, der Charmeur Seit wann haben Sie dieses Gefühl? In welchen Situationen drängt es sich Ihnen ganz heiß auf? Sie scheinen eigentlich geistig durchaus in der Lage zu sein, in ernsten Themen Ihren Hass für sich zu behalten, warum tun Sie es nicht? Angst muss man immer aushalten, das gilt auch für Sie! Mit mir können Sie das machen, aber unterlassen Sie das im Fall von Leuten, die sich nicht äußern können, danke. Mit Gruß Quappe
Grobiam 06.10.2019 | 01:44
Zitat von Kaulquappe anzeigen
Die lieben Südostdeutschen Behörden haben sich das ausgedacht. Genauer eine einzige, die etwas zu verbergen hat. Das kann ich auch nicht ändern!
Ihre Verschwörungstheorien weisen tatsächlich auf eine ernst zu nehmende psychische Störung hin. Ihr bisherigen Beiträgen bestätigen das nur. Sie sollten sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass Sie das Jobcenter nicht in die Grundsicherung „abschieben“ will, sondern Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind. Das Sie selber das nicht erkennen, spricht gerade bei einer psychischen Störung nicht dagegen.
Mit dieser Geschichte ist der FS ja nun schon mehrmals hier aufgeschlagen. Vielleicht erfährt man mal noch konkret, was das Jobcenter (angeblich) zu verbergen hat?
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