Arbeitssuchend nach dem Studium?

von
Bettina

Hallo,

ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und bin jetzt auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Allerdings weiß ich nicht, ob ich mich jetzt als arbeitssuchend oder arbeitslos melden muss. Kann mir da jemand helfen?
Danke

von
no name

Ist arbeissuchend und arbeitslos nicht das selbe?

Naja, auf jeden Fall sollten Sie sich beim Arbeitsamt melden! Wenn Sie (aufgrund des vorhergehenden Studiums) keinen Anspruch auf Alg haben, so entstehen wenigstens Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung.

von
Falsches Forum

Hier sind Sie leider falsch. Dies ist ein Forum der deutchen Rentenversicherung.
Die Agentur für Arbeit dürfte in Ihrem Fall der richtige Ansprechpartner sein.

von
Tom

Richtiges Forum:

Denn nach § 58 SGB VI sind Zeiten der Arbeitslosigkeit anrechenbar. Arbeitssuchend kann auch sein, wenn jemand eine Arbeit hat, aber eine andere sucht.

Also bitte Arbeitslos melden.

von
Rosanna

Hallo Tom,

ergänzend zu Ihrer Antwort möchte ich aber noch bemerken, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit nach § 58 Abs. 1 Ziff. 3 SGB VI nur anrechenbar ist, wenn dadurch eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbst. Tätigkeit unterbrochen ist (§ 58 Abs. 2 SGB VI).

Diese Erfordernis der Unterbrechung gilt allerdings NICHT für Zeiten nach Vollendung des 17. und VOR Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 58 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz).

Falls @Bettina das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die AZ wegen ALO auch dann anrechenbar, wenn keine Unterbrechung stattfindet.

MfG Rosanna

von
Schade

aber ob Ihnen das für die spätere Rente nützt, weiß keiner....aber schaden kann es ja nicht.

von
zuza

hi,

also wg. anrechnung von rentenzeiten habe ich schon geplant, mich bei der AA nach dem studium garantiert nicht arbeitslos zu melden - lohnt sich nicht.

benötigst du denn leistungen wie z.b. temporär hartz IV? denn sowas sollte man sich nach dem studium gut überlegen, da man sehr schnell in irgendwelchen sinnlosen maßnahmen landet oder gar einen 1,-job aufgedrückt bekommt - ansonsten leistungskürzung.

also überlege, ob du leistungen benötigst, eine weiterbildung wünschst, bewerbungskosten teilweise ersetzt haben möchtest ....

und: das akademikerteam der AA steht dir nur bei arbeitslosmeldung ohne leistungsbezug von hartz IV zur verfügung, da unters. leistungszweige!

gruß, zuza

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