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Experten-Antwort

Arbeitssuchend ohne ALG1/2 Bezüge

von TiredOfJobcenterShenanigans24.02.2022 | 20:37
184 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich bin derzeit arbeitssuchend und hatte auch gestern ein erstes Vorstellungsgespräch das mEn ganz gut lief (abgesehen von 2 Telefoninterviews mit Zeitarbeitsfirmen) aber ob ich eine Zusage erhalte oder nicht wird sich die Tage noch herausstellen. Die Angebote vom Jobcenter habe ich bisher noch nicht alle bearbeitet, da diese im Poststapel untergingen und ich diese erst vor kurzem entdeckt habe (ein paar habe ich aber bearbeitet). Ich bin jetzt ca. 1 Monat arbeitssuchend. Zuvor habe ich an einer Umschulung (berufliche Reha der Agentur für Arbeit) teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen (dies geschah aus gesundheitlichen Gründen). Ich beziehe derzeit KEINE Leistungen bei der AGA und versichere mich auf eigene Kosten (Krankenversicherung). Heute hatte ich ein mEn empörendes und unverschämtes Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin. Da kamen dann so Sachen auf wie mein Schlafrhythmus (was sie absolut nichts angeht!) und dass man wohl angeblich die "Vermittlungsangebote" der AGA innerhalb von 3 Werktagen bearbeiten soll. Ich bin also "im Verzug". Jetzt will diese "Dame" mich in eine sogenannte "Maßnahme" stecken. Keine Ahnung was genau, Bewerbungstraining oder so ein Schwachsinn. Von der Qualität dieser "Maßnahmen" habe ich schon genügend gehört und würde da gerne dankend verzichten. Um es auf den Punkt zu bringen: Mir geht die Gängelei und herablassende Art und Weise wie ich hier behandelt würde so langsam auf den Sack. Welche Konsequenzen hätte es für mich wenn ich meine Kooperation mit diesem Saftladen aufkündige? Ich habe von einer sogenannten "Vermittlungssperre" gelesen, sprich eine Kürzung der Rentenansprüche SOFERN man in dieser Zeit nicht beim Rententräger pro Woche 2 Bewerbungen nachweist. Das könnte ich natürlich ohne Weiteres tun. Ich kann mir auch gut vorstellen dass die Rentenkasse ein angenehmerer Umgang ist als die AGA, wobei ich bisher mit der Rentenkasse noch gar nichts zu tun hatte, ob das also tatsächlich so ist kann ich schlecht beurteilen. Gäbe es sonst noch Konsequenzen oder wäre die "Vermittlungssperre" die einzige Daumenschraube die mir die AGA anlegen könnte? Nicht vorhandene Leistungsbezüge kann man mir ja schwerlich wegkürzen. MfG ein frustrierter Arbeitssuchender

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Das von Ihnen angeführte Problematik betrifft sehr wohl die gesetzliche Rentenversicherung.

Grund:

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung sind und bleiben nur erfüllt, wenn u.a. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine Versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen). Bei dieser Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten, die Sie unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegen können, z. B. Zeiten der Arbeitslosigkeit, unberücksichtigt. D. h. diese Zeiten verlängern den Fünfjahreszeitraum, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Anrechnungszeit (hier: Zeiten der Arbeitslosigkeit) vorliegen.

2. Voraussetzung für die Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit i. S. des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI ist u.a. dass Versicherte arbeitslos gemeldet sind. Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn Versicherte bei der Agentur für Arbeit gemeldet waren und der Meldepflicht nachgekommen sind. Eine Meldung lediglich als "arbeitsuchend" erfüllt nicht die Voraussetzungen nach § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI, weil es an der Verfügbarkeit fehlt. Die bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldete Versicherte, die kein Arbeitslosengeld beziehen (sogenannte Nichtleistungsbezieher) können für die Dauer von 12 Wochen von der Arbeitsvermittlung ausgeschlossen werden (sogenannte Vemittlungssperre), wenn die Arbeitslosen, die von Ihnen zu erfüllenden Pflichten nicht nachkommen, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Die Verhängung dieser Vermittlungssperre hat den Verlust der Arbeitslosmeldung zur Folge. Dies hat zur Folge, dass keine Zeiten der Arbeitslosigkeit nach § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI berücksichtigt werden können, weil keine Meldung vorliegt. Diese Zeiten der Vemittlungssperre können allenfalls als Überbrückungstatbestand in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Damit die gesetzliche Rentenversicherung dies so anerkennen kann, sind strenge Voraussetzungen zu prüfen. Diese subjektive Arbeitslosigkeit setzt voraus, dass sich der Arbeitslose fortlaufend und ernsthaft bemüht die Beschäftigungslosigkeit zu beenden (sogenannte Eigenbemühungen). Die Bemühungen müssen fortlaufend und ernsthaft gewesen sein. Je Kalenderwoche müssen in der Regel zwei schriftliche Bewerbungen nachgewiesen werden. Anzumerken ist hierbei, dass Überbrückungstatbestände nicht als Anrechnungszeiten anzuerkennen sind, sondern lediglich die Voraussetzungen schaffen, dass die dann ggfl. weitere Zeit der vorliegenden Arbeitslosigkeit weiterhin als Anrechnungszeit berücksichtgt werden kann.

3. Damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung weiterhin erfüllt bleiben!!! (siehe Punkt 1), sollten Sie unbedingt den Anforderungen der Agentur nachkommen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich habe einige unsachliche EInträge gelöscht und bitte um Rückkehr zur Sachlichkeit.

Ein friedliches Wochenende

Ihr Admin

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Liebe User,

da die "Rückkehr zur Sachlichkeit" nur bedingt gelang und die Frage aus Sicht des Fragesteller erschöpfend beantwortet wurde, schließe ich den Thread.

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Schadeam 24.02.2022 | 23:09
Und was hat Ihr Frust über die Arbeitsvermittlung nun mit dem Anliegen dieses Forums zu tun? Was ist Ihre Rentenfrage? Wenn Sie von JC "die Schnauze voll" haben, gehen Sie doch einfach arbeiten, bestreiten selbst Ihren Lebensunterhalt und alles ist gut. Dann brauchen Sie sich von keinem Amt mehr nerven zu lassen (höchstens vom Chef und Ihren Kollegen). Oder Sie engagieren sich politisch mit dem Ziel, dass künftig jeder ohne was zu arbeiten oder zu leisten ein auskömmliches Leben von der Allgemeinheit finanziert bekommt - also von Menschen wie mir die so doof sind zu arbeiten und Steuern zu zahlen.
TiredOfJobcenterShenanigansam 24.02.2022 | 23:54
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Aber da Sie offenbar bis auf unnötige Polemik nichts Brauchbares beizutragen haben spare ich mir hier weitere Ausführungen.
Was_soll_dasam 25.02.2022 | 02:30
Keine Mitarbeit, kein Geld! Ist doch ganz einfach. Und INGREED stellt doch genügend Jobs bereit ;)
Brummkreiselam 25.02.2022 | 08:35
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Es geht um die Frage, wie die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug Anrechnungszeit in der Rentenversicherung wird. Und das geschieht tatsächlich dadurch, dass man der Rentenversicherung gegenüber Bewerbungen nachweist. Dieses kommt dann zum Tragen, wenn während einer Vermittlungssperre dadurch ein Übergangstatbestand hergestellt wird. Und nun möchte der FS wissen, ob diese Konstellation auf ihn zuträfe und ob es im Hinblick auf die Rentenversicherung noch etwas zu beachten gibt. Wie diese Situation entstanden ist, ist völlig unerheblich, gesetzlich gibt es das halt, dass arbeitslos ohne Leistungsbezug via Vermittlungsnachweise an die Rentenversicherung Rentenzeit generieren kann. Und solange er ohne Leistungsbezug niemand anderem auf der Tasche liegt, ist es völlig legitim.
TiredOfJobcenterShenanigansam 25.02.2022 | 13:55
Zitat von Brummkreisel anzeigenausblenden
Und was hat Ihr Frust über die Arbeitsvermittlung nun mit dem Anliegen dieses Forums zu tun? Was ist Ihre Rentenfrage?
Es geht um die Frage, wie die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug Anrechnungszeit in der Rentenversicherung wird. Und das geschieht tatsächlich dadurch, dass man der Rentenversicherung gegenüber Bewerbungen nachweist. Dieses kommt dann zum Tragen, wenn während einer Vermittlungssperre dadurch ein Übergangstatbestand hergestellt wird. Und nun möchte der FS wissen, ob diese Konstellation auf ihn zuträfe und ob es im Hinblick auf die Rentenversicherung noch etwas zu beachten gibt. Wie diese Situation entstanden ist, ist völlig unerheblich, gesetzlich gibt es das halt, dass arbeitslos ohne Leistungsbezug via Vermittlungsnachweise an die Rentenversicherung Rentenzeit generieren kann. Und solange er ohne Leistungsbezug niemand anderem auf der Tasche liegt, ist es völlig legitim.
Richtig. Ich danke den zwei einzigen zielführenden Antworten in diesem Thread. PS: Bei dem unterentwickelten und mangelhaften Leseverständnis gewisser Personen bleibt nur zu hoffen dass diese beruflich nicht mit Schriftverkehr zu tun haben.
Pritstiftam 25.02.2022 | 18:29
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Der ist allerdings vorgegeben und würde auch gegenüber der DRV nicht anders sein:Arbeitssuchende sind nicht zwangsläufig Arbeitslose, aber Arbeitslose sind immer Arbeitsuchende(denn sie sind bemühend verpflichtet). Und nein, es streben nicht nur Arbeitsscheue in die Hände der DRV, sondern es gibt reichlich Leute, die ohne Leistungsbezug ihr Dasein fristen. Ob es in Ihrer Praxis eine Rolle spielt, ich bezweifle, dass Sie das Maß der Dinge sind.
KSCam 25.02.2022 | 16:19
Als DRV Berater sehe ich die Sache pragmatisch: Natürlich kenne ich die vom Experten genannten Regelungen, die aber (zumindest) in unserer Region keinerlei Praxisbedeutung haben. Denn Kunden die dies anstreben, sind in aller Regel diejenigen, die nicht wirklich Arbeit suchen und sich ihren Status als Arbeitssuchende so leicht wie möglich machen wollen. Sie wollen weg von der ortsnahem Agentur für Arbeit, denn die kennt den örtlichen Arbeitsmarkt aus Sicht dieser Arbeitslosen viel zu gut. Die würden "getürkte Bewerbungen" viel schneller entlarven als die DRV (die mit dieser angeblichen Aufgabe schlicht und einfach überfordert ist). Viel schöner wäre es doch der DRV (am besten weit weg in Berlin) wöchentlich 2 Bewerbungen nachzuweisen. Und das im Bewusstsein, dass die DRV weder die Ernsthaftigkeit solcher Bewerbungen prüfen kann, noch kontrollieren kann ob die Bewerbungen tatsächlich verschickt wurden..... Klar, ich setze mich jetzt wieder dem Vorwurf aus, dass ich Vorurteile pflege, lese aber im Beitrag des Fragesteller einiges zwischen den Zeilen heraus.
Faktam 25.02.2022 | 20:05
Es steht aber fest, dass hier jemand staatliche Leistungen erhalten möchte, ohne entsprechende Eigenleistungen zu erbringen. Das Ergebnis ist daher beruhigend. Ohne Eigeninitiative wird es auch keine anrechenbare rentenrechtliche Zeit geben. Möge er daher ruhig seine Einstellung beibehalten, letztendlich schadet er sich damit ja selber.
Fabianam 25.02.2022 | 23:59
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Genau, deswegen macht der Fragesteller eine Umschulung und geht zu Bewerbungsgesprächen. Nein, er möchte weg vom Amt, weil die Art und Weise zu wünschen übrig lässt. Aber heh, die Behörden sind natürlich deine Freunde, welche im selbstlosen und unermüdlichen Einsatz lieb und nett beraten und unterstützen und pampig werden nur die Kunden! Heute ist wieder ein mächtiger Wind auf der Märchenwiese!
TiredOfJobcenterShenanigansam 26.02.2022 | 01:36
Zitat von Fabian anzeigenausblenden
Als DRV Berater sehe ich die Sache pragmatisch: Natürlich kenne ich die vom Experten genannten Regelungen, die aber (zumindest) in unserer Region keinerlei Praxisbedeutung haben. Denn Kunden die dies anstreben, sind in aller Regel diejenigen, die nicht wirklich Arbeit suchen und sich ihren Status als Arbeitssuchende so leicht wie möglich machen wollen. Sie wollen weg von der ortsnahem Agentur für Arbeit, denn die kennt den örtlichen Arbeitsmarkt aus Sicht dieser Arbeitslosen viel zu gut. Die würden "getürkte Bewerbungen" viel schneller entlarven als die DRV (die mit dieser angeblichen Aufgabe schlicht und einfach überfordert ist). Viel schöner wäre es doch der DRV (am besten weit weg in Berlin) wöchentlich 2 Bewerbungen nachzuweisen. Und das im Bewusstsein, dass die DRV weder die Ernsthaftigkeit solcher Bewerbungen prüfen kann, noch kontrollieren kann ob die Bewerbungen tatsächlich verschickt wurden..... Klar, ich setze mich jetzt wieder dem Vorwurf aus, dass ich Vorurteile pflege, lese aber im Beitrag des Fragesteller einiges zwischen den Zeilen heraus.
Genau, deswegen macht der Fragesteller eine Umschulung und geht zu Bewerbungsgesprächen. Nein, er möchte weg vom Amt, weil die Art und Weise zu wünschen übrig lässt. Aber heh, die Behörden sind natürlich deine Freunde, welche im selbstlosen und unermüdlichen Einsatz lieb und nett beraten und unterstützen und pampig werden nur die Kunden! Heute ist wieder ein mächtiger Wind auf der Märchenwiese!
Sehr richtig. Ich bin aber schon sehr neidisch auf die Kristallkugel mancher Personen, die ihnen offenbar geradezu hellseherische Fähigkeiten verleiht. Durch ein paar bloße Zeilen Text bin ich bereits bis aufs Mark durchleuchtet ;-) Welche Leistungen ich mir darüber hinaus "erschleichen" soll ist mir ohnehin schleierhaft, "ohne Bezüge" steht ja sogar in der Überschrift. Aber da kommen wohl mal wieder die glorreichen orthografischen Fertigkeiten des Pöbels der Bunten Bananenrepublik Deutschland zum Vorschein. Im Übrigen ist es kein "Erschleichen" wenn die geforderte Leistung tatsächlich erbracht wird. Aber da kommen eben wieder die hellseherischen Fähigkeiten ins Spiel, denn das geballte Bildungsbürgertum hat mich hier offenkundig enttarnt und öffentlich bloßgestellt ;-)
TiredOfJobcenterShenanigansam 26.02.2022 | 23:34
Man kann hier offenbar nicht editieren, ich wollte das Thema nämlich nicht gänzlich unproduktiv abschließen. In einem aktuellen Schreiben der AfA wurde auch Bezug auf die sogenannte "Vermittlungssperre" genommen. Außer dieser würden wohl sonst keine Konsequenzen drohen. Was diese VS genau beinhaltet hat der Experte hier ja bereits sehr detailliert beschrieben. Herzlichen Dank dafür nochmal. Ich werde - nur zur Sicherheit - am Montag noch den LWV kontaktieren um die Lage nochmal zu analysieren und das beste weitere Vorgehen zu eruieren. Vielleicht ist die Maßnahme ja auch besser als ihr Ruf, nur bevor ich da etwas unterschreibe und mir am Ende ins eigene Fleisch schneide sollte ich das besser nochmal genau unter die Lupe nehmen. Das hat dann mit der Rente aber nichts mehr zu tun. In diesem Sinne kann der Thread meinetwegen geschlossen werden, denn ich denke es ist alles Wesentliche bereits gesagt worden.
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