Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Andi
Könnte ich auch später ansprüche stellen wie
Reha oder eine Erwerbsminderungsrente, sollte es mit meiner Gesundheit schlechter gehen, bin 59 Jahre Jung?
Hallo Andi,
- für eine allgemeine Reha benötigen Sie 15 Jahre Beitragszeit, sollte wohl vorliegen.
- für die EM-Rente benötigen Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem EM-Fall. Die ALG2-Zeiten zählen hier bei den letzten 5 Jahren nicht mit, verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit, so lange sie auch künftig laufen. Damit werden die vor ALG2 liegenden Beitragszeiten voll für die 36 Monate erfasst ...wahrscheinlich haben Sie damit sogar 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, wenn bis dahin keine Lücken in Ihrem Versicherungsleben sind, und der Anspruch auf eine EMRT ist zumindest aus Beitragsrecht gesichert.
Gruß
w.
Hallo W*lfgang
Frage ob ich das Richtig Verstanden habe bin etwas alt :-(
"für die EM-Rente benötigen Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem EM-Fall."
Ja diese habe ich
"Die ALG2-Zeiten zählen hier bei den letzten 5 Jahren nicht mit, verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit, so lange sie auch künftig laufen."
Ich beziehe kein ALG2, bin nur Arbeitssuchend beim Arbeitsamt eingetragen. Ich wurde Ihre aussage so Verstehen, solange ich Arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bin, verlängert dies mein EM-Rente Anspruch auch wen ich z.b 6 Jahre Arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bin auch ohne Bezüge ?
"Damit werden die vor ALG2 liegenden Beitragszeiten voll für die 36 Monate erfasst ...wahrscheinlich haben Sie damit sogar 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, wenn bis dahin keine Lücken in Ihrem Versicherungsleben sind, und der Anspruch auf eine EMRT ist zumindest aus Beitragsrecht gesichert."
Habe keine Lücke, nur eine 3 Monatige Lücke die im Jahre 2009 entstanden ist, als ich ein Umbau am Haus gehabt habe, habe unbezahlten Urlaub dafür genommen, ansonsten war ich immer in Beschäftigung, bis ich vor 2 Jahren Betriebsbedingt entlassen wurde. Also müsste ich die letzten 60 Monaten vor Entlassung die 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, bezahlt haben. Was bedeutet dies nun, in einfachen Worten .-) so ganz Verstanden habe ich das nicht.
Danke W*lfgang
gruss
ANDI