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Experten-Antwort

Arbeitsuchend ohne Leistungsbezug

von Deffi26.08.2015 | 13:46
4587 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, wird eine Anrechnungszeit auch dann gewertet, wenn ich nach der Arbeitsuchendmelung ohne Leistungsbezug in Rente gehe oder muss ich dann nochmals arbeiten gehen? Es heißt doch, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen werden muss.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die vorherige Antwort ist korrekt. Eine erneute Arbeitsaufnahme ist für die Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit nicht erforderlich.

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2 Antworten

_icham 26.08.2015 | 13:53
arbeitssuchend ohne Meldung ist nur dann eine Anrechnungszeit, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen wurde, aber: für keine Rentenart, die es in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt ist die Voraussetzung, dass vor Rentenbeginn eine versícherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen werden muss... Sonst würden Hausfrauen etc ja u.U. nie eine Rente bekommen...
Die Farbe Schwarzam 26.08.2015 | 15:22
Ja, danke _ich für die Antwort fernab des Themas. Unterbrechung als Voraussetzung für die Anrechnungszeit ist so gemeint, dass zwischen Beschäftigung und anschließender Arbeitslosigkeit kein ganzer Monat an Lücke vorhanden sein darf. Dann gilt die Beschäftigung als unterbrochen. Eine Beschäftigung oder sonstiges NACH der Anrechnungszeit ist nicht erforderlich.
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